Stellen-/Arbeitsplatzbeschreibung Feuerwehrgerätewart
#1

Hallo,

ich bin als Feuerwehrgerätewart bei einer Kommune angestellt.

Diese Art von Arbeitsplatz wurde vor ca. 4 Jahren eingeführt. Ich selbst bin seit Anfang 2010 als Gerätewart bei der Feuerwehr und habe davor beim gleichen Arbeitgeber in einer anderen Tätigkeit gearbeitet.

Das Problem ist, dass ich seitdem auf meine Arbeitsplatzbeschreibung warte und dies nur sehr schleppend voran geht. Ich bin in EG 5 eingruppiert worden, wobei ich aufgrund der vorigen Tätigkeit in der Stufe 5 bin.

In anderen Kommunen / Gemeinden im Landkreis ist der Feuerwehrgerätewart bei ähnlichen Aufgaben und Verantwortung meist mindestens in EG 6 eingruppiert. Der Wehrführer unterstützt mein Anliegen einer Höhergruppierung.

Die Frage dazu, da ich glaube, dass ich zu niedrig eingruppiert worden bin: Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit, eine Stellen-/ Arbeitsplatzbeschreibung anzufertigen? Wie läuft so etwas ab ? Wie kann man Druck ausüben?

Vielen Dank im voraus !
Zitieren
#2

Prinzipiell macht es Schule, dass die Stelleninhaber immer weniger bekommen, das heißt: Die Stellen, die nachbesetzt werden, erhalten eine kleinere Entgeltgruppe, um so an Personalkosten zu sparen.

Meine Höhergruppierung hat nach einigem hickhack 2 Jahre gedauert, bis ich mich in anderen anderen Fachdienst beworben habe, was wohl bei dir nicht so einfach sein dürfte.

Es gibt eine sogenannte Auschlussfrist. Ich meine es wären 6 Monate. Das heißt, solltest du nach Antragstellung ca. 5 Monate nichts hören, dann erneut schriftlich anfragen, wie so der Sachstand ist. Denn es zählt der Tag der Antragstellung. Zum Ablauf: Eigentlich ist dein Personalamt dazu da, dass die dir solche Fragen benatworten. Ganz grob: Du stellst Antrag, musst dann eine Beschreibung deines Arbeitsplatzes machen. Aufgrund dieser Beschreibung ändert dein Vorgesetzter was oder auch nicht. Dies ist dann Grundlage für die Stellenbewertungskomission (mehrere Leute).

Bei deiner Arbeitsplatzbeschreibung musst du aufpassen. Da gibt es Formulierungen, die dich ins Aus katapultieren können. Beispiel: "Unter Anleitung" etwas ausführen ist schlechter, als etwas "selbstständig" ausführen.

Bitte beachten: Das war nur eine grobe Antwort.

Bezogen auf die Frage, was man sonst tun kann: Widerstand, ganz einfach Widerstand, nach dem Motto: "Wie die Verpflegung, so die Bewegung". Also: Wenn dein Arbeitgeber bei deiner Bezahlung nicht will, dass du selbstständig arbeitest, dann verhalte dich auch so. Das ist schwierig, da Mitdenken ja auch Abreitsprozesse erleichtert, aber mit ein bisschen Übung bekommst du das hin...
Zitieren
#3

M. E. nach müsste, da hier ja handwerkliche Fähigkeiten zum Tragen kommen, eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 7 stattfinden (wie bei den Bauhöfen normalerweise auch).
Zitieren
#4

@ArazVfA
Nehme es mir bitte nicht übel, aber Meinungsbekundungen sind generell beim Thema der Eingruppierung nicht zielführend. Es ist nicht mein Thema, aber es wäre mir neu, dass handwerkliche Tätigkeiten (unbestimmt!) sofort zur Eingruppierung in die EG7 führen. Wo steht das denn?

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Arbeitsplatzbeschreibung Sachbearbeiter Bußgeldstelle
- Arbeitsplatzbeschreibung Stadtmarketing Leitung nach TVÖD
- Wie genau Antrag auf höhere Eingruppierung stellen?


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers