Stelle soll gehoben werden, das Unheil nimmt seinen Lauf!
#1

Guten Tag!

Kurz zur Vorgeschichte, Tarifbeschäftigter, Ausbildung vor mehr als 20 Jahren, leider nur Quali (was wohl dem heutigen Realschulabschluss gleichzusetzen ist). Stelle in einer deutschen mittelgroßen Stadt, Abteilung Einwohnermelde und Ordnungsangelegenheiten. Verhältnis Beamte:Angestellte 70:30. Vor 15 Jahren vom Einwohnermeldeschalter zu Ordnungsangelegenheiten aufgestiegen (E5 zu E8).

Jetzt zum Problem, junge Kollegin, Angestellte, Angestelltenlehrgang 2 absolviert, der Rest Beamte. Nun war vom Behördenleiter schon immer die Hebung der Stellen geplant, was wohl (trotz Corona) in Kürze soweit sein dürfte. Nun wurde mir nahegelegt, dass mir für die gehobene Stelle nun leider die Vorbildung fehlt, was zur Folge hat, dass ich (nach 15 Jahren augebübter Tätigkeit, weil die ändert sich nicht großartig, evtl kommen Verwaltungsakte dazu) wohl auf einmal nicht mehr befähigt bin. Immerhin hat man mir schon eine frei werdene Stelle wieder am Einwohnermeldeschalter in Aussicht gestellt (welche Freundlichkeit).

Nun ,eine Frage, warum werde ich nach 15 Jahren der Tätigkeit als nicht mehr befähigt angesehen, nur weil es dann im gehobenen Dienst ist? Zählt hier Erfahrung nicht? Warum geht es augenscheinlich bei den Beamten (wohl mit Sonderzulage)? Ich ziehe wirklich in Erwägung zu klagen, vorallem vor dem Hintergrund, dass es möglich ist, Ministerin für Verteidigung zu werden ohne jegliche berufliche Erfahrung usw. Schein so, dass es ab gewissen Ebenen wohl möglich ist, gehobene Tätigkeiten ohne nötige Erfahrung zu besitzen.

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, bzw. sagen ob es sich lohnt, vor Gericht zu ziehen. Ich mein, sowas kann doch nicht sein. Nach 15 Jahren Erfahrung und geleisteter Tätigkeit. Und die ein oder zwei Verwaltungsakte sollte ich doch auch hinbekommen, bzw. weshalb können es die gleichwertig ausgebildeten Beamten und ich als Angestellter nicht, sondern müsste hierfür eine dreijährige Weiterbildung machen. Das ist in meinen Augen unfassbar.
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#2

Soweit die aktuell wahrzunehmenden Aufgaben nach E8 zu bewerten sind kann der Arbeitgeber dir grundsätzlich andere Aufgaben der Entgeltgruppe zuweisen. Soweit dies nicht völlig willkürlich erfolgt, hätte eine Klage keine Aussicht auf Erfolg.
Soweit die neuen Aufgaben nicht nach E8 zu bewerten sind hätte eine Klage Aussicht auf Erfolg.

Ein Anspruch auf Übertragung der höherwertigen Aufgaben besteht nicht. Insbesondere wäre der Arbeitgeber frei dies von der Erfüllung von Voraussetzungen abhängig zu machen.

Anders wäre es nur, wenn die auszuübenden Aufgaben bereits heute E9b währen. Dann besteht grundsätzlich Anspruch auf gleichwertige Aufgaben.

Soweit der Arbeitsvertrag genau die konkrete Aufgabe beschreibt und keine Zuweisung anderer Aufgaben erlaubt würde auch Anspruch auf die bisherigen Aufgaben bestehen. Aber solche Verträge sind sehr selten und könnten dann auch eine Änderungskündigung erlauben.
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#3

Hallo,
beachtet bitte den Tarifvertrag, der grundsätzlich Voraussetzungen für bestimmte Entgeltgruppen vorsieht (allerding auch unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zulässt).
LG
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#4

Vielen Dank soweit! Aber nochmal, meine Tätigkeit übe ich seit ca. 15 Jahren in E8 aus. Wenn die Stellenenhebung erfolgen wird, soll ich wohl laut Chef die "allgemeinen Voraussetzugen" nicht mehr erfüllen. Wohlgemerkt scheitert es hier nicht an der Erfahrung, sondern an formalen Dingen. Das kann doch nicht sein, dass man hier irgendwelche Schulabschlüsse bzw. Ausbildungsabschlüsse höher bewertet, als die Tatsache, dass ich meine Aufgaben in den letzten Jahren zur vollsten Zufriedenheit erledigt, ja sogar neue Kollegen angelernt habe.

Nochmal, die Tätigkeit bleibt weitgehend die selbe, ggf. kommen ein oder zwei Verwaltungsakte im Jahr dazu, die bisher von einer Kürze scheidenden Kollegin gemacht wurden. Nur wird als als "Goodie" die Stellenbewertung gehoben. Und mit meiner Verwaltungsfachangestelltenausbildung besitze ich dann auf einmal nicht mehr die Qualifikation...sagt man. Was ich noch dazu sagen möchte ist, dass man mir schon eine gleichwertige E8 Stelle in Aussicht gestellt hat, halt am Einwohnermeldeschalter, was ja mit Verlaub gesagt, dann doch ein gewisser Rückschritt ist. Damit meine ich, dass ich seit größtenteils eigenverantwortliche Sachbearbeitung mache und auf einmal dann wieder Parteienverkehr mit all dem Ärger und einer direkten Teamleiterin.

Ich fühle mich da halt wirklich degradiert, bzw, auch an der Nase herumgeführt. Bei den beamteten Kolleginnen scheint dies alles unproblematisch zu funktionieren. Da ist es wohl möglich, trotz gleichwertiger Ausbildung. Bei der traifbeschäftigten Kollegnin verstehe ich es ja noch, die hat den Lehrgang 2 absolviert.
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#5

Pardon, ich sehe gerade da fehlen teilweise ein paar Wörter. Habe das eben zwischen "Tür und Angel" geschrieben, denke aber meine Intention dürfte rüberkommen.
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#6

Wenn es nun E8 ist und zukünftig E9b etc. besteht kein Anspruch auf die Aufgabe. Wenn es dir nicht gefällt solltest du dir einen anderen Arbeitgeber suchen oder mit dem Arbeitgeber z.B. über die Ableistung des Angestelltenlehrganges sprechen.

Wobei die Eingruppierung in die E9b etc. fraglich wäre, wenn tatsächlich sich nur so wenig an der Aufgabe ändert.
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#7

(06.04.2021, 13:24)Gast schrieb:  Wenn es nun E8 ist und zukünftig E9b etc. besteht kein Anspruch auf die Aufgabe. Wenn es dir nicht gefällt solltest du dir einen anderen Arbeitgeber suchen oder mit dem Arbeitgeber z.B. über die Ableistung des Angestelltenlehrganges sprechen.

Und genau das ist der Knackpunkt! Ich führe diese Tätigkeit seit 15 Jahren(!) aus, habe drei Kolleginnen angelernt in der Zeit und nun soll ich auf einmal dazu nicht mehr befähigt sein? Du merkst, ich versuche das Wort Anspruch zu vermeiden, da es hier nicht nur um Anspruch geht sondern um jahrelange Erfahrung. Es stellt sich mir darüber hinaus die Frage, warum es augenscheinlich bei den verbeamteten KollegInnen geht? Da wird es irgendwie hingebogen.

Ich finde es halt einfach ungerecht, jahrelang Aufgaben erledigt zu haben, die tatsächlich dem gehobenen Dienst entsprochen haben, jedoch mit dem Entgeld des mittleren Dienstes und auf einmal wenn die Stelle gehoben wird (und man somit mehr verdient), bin ich nicht mehr dazu geeignet. Genau dies ist der Knackpunkt der mich reizen würde zu klagen, weil das kann es echt nicht sein.
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#8

Und genau das ist der Knackpunkt! Ich führe diese Tätigkeit seit 15 Jahren(!) aus, habe drei Kolleginnen angelernt in der Zeit und nun soll ich auf einmal dazu nicht mehr befähigt sein? Du merkst, ich versuche das Wort Anspruch zu vermeiden, da es hier nicht nur um Anspruch geht sondern um jahrelange Erfahrung. Es stellt sich mir darüber hinaus die Frage, warum es augenscheinlich bei den verbeamteten KollegInnen geht? Da wird es irgendwie hingebogen.

Ich finde es halt einfach ungerecht, jahrelang Aufgaben erledigt zu haben, die tatsächlich dem gehobenen Dienst entsprochen haben, jedoch mit dem Entgeld des mittleren Dienstes und auf einmal wenn die Stelle gehoben wird (und man somit mehr verdient), bin ich nicht mehr dazu geeignet. Genau dies ist der Knackpunkt der mich reizen würde zu klagen, weil das kann es echt nicht sein.
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#9

Gegen was willst du klagen? Dass man dir eine andere Aufgabe nach E8 überträgt? Gegen welches Gesetz sollte dies verstoßen?
Es mag unfair sein, aber arbeitsrechtlich ist das alles was du beschreibst nicht zu beanstanden.
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#10

Nunja, dagegen klagen, dass Schul- bzw. Ausbildungsabschlüsse über jahrelange Erfahrung gestellt werden. Das ist nämlich ein generelles Problem hier in Deutschland, mit der Ausnahme der Ebenen, auf den wir uns ohnehin nie befinden werden. Da scheint es nämlich auch ohne entsprechende zielführende Abschlüsse usw. möglich sein, "Chef" zu werden, siehe Politik. Aber ich schweife ab...

Also nochmal, klagen dagegen, dass hier meine jahrelange Erfahrung nicht anerkannt wird (was augenscheinlich bei den verbeamteten KolleInnen aber möglich ist). Aber grundsätzlich hast du natürich recht, bringen würde das wohl gewiss nichts.
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#11

Die Klage ist aber nur möglich, wenn es z.B. eine Ausschreibung der Stelle gibt und man dich dann nicht berücksichtigt oder in der Ausschreibung Anforderungen stehen die dir nicht passen. Allerdings ist es sehr schwer erfolgreich dagegen zu Klagen, dass ein Studium oder Angestelltenlehrgang II für eine Tätigkeit mit E9b gefordert wird. Der Arbeitgeber Argument da nicht nur mit der konkreten Tätigkeit sondern der breiten Einsetzbarkeit. Daneben wird es ein Gericht fraglich finden, dass bei einer Tätigkeit mit E8 Erfahrungen in der E9b gesammelt worden.

Ich stimme dir völlig zu, dass diese formalen Anforderungen in Deutschland nicht sachgerecht sind, aber die sind rechtlich zulässig. Das Beamtenrecht ist sowieso völlig anders und daraus lassen sich keine Ansprüche für einen Tarifbeschäftigten ableiten.
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#12

Dagegen klagen macht grundsätzlich hier natürlich keinen Sinn, hätte weder die Mittel noch die Kraft so etwas durchzuziehen.

Zusammenfassend bedeutet es für mich halt, KollegInnen (verbeamtet), die ich teilweise eingelernt habe werden in Zukunft für die Stelle weiterhin geeignet sein (weil es irgendwie hingebogen wird). Ich dagegen werde nach 15 Jahren, genau dieser Tätigkeit nun an den Einwohnermeldeschalter gesetzt, weil ich wohl auf einmal zu meiner alten Tätigkeit nicht mehr befähigt bin (weil man dann jetzt mehr verdient und mir das als Verwaltungsfachangestellter im Gegensatz zu den Verbeamteten nicht mehr zusteht).

Ich finde das mehr als fragwürdig und ungerecht. Nebenbei bemerkt, vor drei Jahren ging ein Kollege in Rente...Ausbildung vor vielen Jahrzehnten als Angestelter im mittleren Dienst(!) gemacht, als er in Rente ging war er E10...nunja....
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#13

Es ist ja auch nicht Verboten dir Aufgaben nach E10 zu übertragen (ob dann ggf. die Ausbildungs- und Prüfungspflicht einer Eingruppierung in der E10 entgegensteht ist dann eine andere Frage). Aber du hast keinen Anspruch darauf.
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#14

Tja Shit happens! Genau das ist der Grund weshalb ich den Nachwuchskräften der QE2 zu der ja auch die Verwaltungsfachangestellten gehören, bei uns immer einbläue:

Macht so schnell wie möglich den AL II !

Keine Frage, die QE 2 ist eine sehr wichtige Säule im öffentlichen Dienst aus allgemeiner Sicht. Aus Sicht des Beschäftigten jedoch ein Auslaufmodell, bei dem du nie höher als E8, evtl. in Ausnahmefällen E9a kommen wirst, was dich vom Verdienst zumindest in einer Großstadt und von den Herausforderungen (selbstständiges Arbeiten, Entscheidungen treffen etc.) auf Dauer nicht befriedigen wird. Davon abgesehen wirst du in den meisten Städten in den Kommunalverwaltungen an einer Parteienverkehrsstelle sitzen, was dich auf Jahrzente ob des immer "charmanter" werdenen Verhaltens der vorsprechenden Mitbürger irgendwann aufreiben wird. So wie ich das bei dir herausgelesen habe warst du wohl für die Stelle welche du die letzten Jahre bekleidet hast unterqualifiziert. Das mag für dich großes Glück gewesen sein, da du dich auf dieser Stelle ja wohlgefühlt hast. Nun hast du halt das Pech, dass die Stellenbewertung gehoben wird und du richtigerweise offiziell nicht dafür geeignet bist. Mag ungerecht sein, ist aber so. Ich habe da durchaus Verständnis für deine Sichtweise. Aber es ändert nichts an der Tatsache.

Es heisst nicht umsonst, "lebenslanges Lernen". Ich habe vor fünf Jahren selbst eine ähnliche Erfahrung wie du machen müssen. Aber ich habe mich auf den Hosenboden gesetzt und habe den AL II gemacht. Und was soll ich sagen, ein völlig anderes Arbeiten. Selbstständig im netten Team mit einer verantwortungsvollen Aufgabe. Kein Vergleich zur vormaligen Schaltertätigkeit mit täglich motzdenem Publikum. Aber ich wusste was zu tun ist und habe es durchgezogen. Also lieber Threadersteller, ich kann deinen Frust wirklich verstehen, aber hocke dich auf den Hosenboden, weniger "Mimimi" in Foren und dann schaffst auch du den Lehrgang II. Und glaube mir, du wirst es nicht bereuen. Gut, hier und da werden immer noch Beamte im gehobenen Dienst vorgezogen, aber auch das wird immer weniger sodass du mit deiner Qualifikation dann als Verwaltungsfachwirt ganz gut aufgestellt bist.

Ich hoffe dir ein wenig geholfen zu haben!

PS: Hör auf darüber nachzudenken, zu klagen! Das bringt definitiv nix. Du kannst gerade aus der momentaren Sichweise immer noch froh sein, wenigstes dein E8 Gehalt zu bekommen. Da gibt es im moment Menschen, die kriegen gar nix mehr. Das ist unfair!!!
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#15

Hallo Gast!

Danke fur deine Ausführungen, die mich aber nicht weiterbingen. Mir geht es ja nicht darum Karriere zu machen. In keinster Weise bin ich am Angestelltenlehrgang 2 interssiert,fühle mich mit 45 dafür definitv zu alt.

Mir geht es ums Prinzip, dass ich für eine Tätigkeit der letzten 15 Jahre aufeinmal nicht mehr geeignet sein soll, nur weil eine Anhebng der Stelle erfolgt. Mir geht es um das Prinzip der Erfahrung und darum, dass ich wenn wir ehrlich sind, deutlich degradiert werde. Eine Stelle als Sachbearbeiter mit eigener Einteilung der Fallbearbeitung ist ja wohl etwas anderes als Fließbandarbeit am Schalter. Ich würde mich gerne bereit erklären, gleiches Gehalt zu beziehen, also bei E8 zu bleiben und halt keine Stellenerhohung zu bekommen aber dafür die gleiche Arbeit weiterhin zu machen.

Das ist es um was es mir geht...
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