28.06.2025, 07:00
Hallo,
ich habe diverse Anliegen im Zusammenhang mit der Straße, in der ich wohne. Das betrifft beispielsweise die Straßensanierung, die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, die zulässige Höchstgeschwindigkeit und die Beschilderung von Parkverboten.
Dazu hat mir die Mitarbeiterin der Stadt am Telefon mitgeteilt, dass ich einen Bürgerantrag für den Ausschuss stellen müsse, damit dies weiter verfolgt wird. Mein Antrag werde dann in öffentlicher Sitzung beraten. Dabei werde dann auch mein Name und meine Adresse veröffentlicht.
Ist das so richtig? Kann man mich wirklich zwingen, so einen öffentlichen Antrag zu stellen? Oder kann ich auch einen Antrag im Rathaus stellen, ohne dass dieser direkt in die Öffentlichkeit gelangt? Ich will nicht, dass mein Name und meine Adresse in der Öffentlichkeit erscheinen, denn es gibt bei uns auch einige Anwohner, die strikt gegen jegliche Veränderungen an der Straße sind.
Viele Grüße
H.
ich habe diverse Anliegen im Zusammenhang mit der Straße, in der ich wohne. Das betrifft beispielsweise die Straßensanierung, die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, die zulässige Höchstgeschwindigkeit und die Beschilderung von Parkverboten.
Dazu hat mir die Mitarbeiterin der Stadt am Telefon mitgeteilt, dass ich einen Bürgerantrag für den Ausschuss stellen müsse, damit dies weiter verfolgt wird. Mein Antrag werde dann in öffentlicher Sitzung beraten. Dabei werde dann auch mein Name und meine Adresse veröffentlicht.
Ist das so richtig? Kann man mich wirklich zwingen, so einen öffentlichen Antrag zu stellen? Oder kann ich auch einen Antrag im Rathaus stellen, ohne dass dieser direkt in die Öffentlichkeit gelangt? Ich will nicht, dass mein Name und meine Adresse in der Öffentlichkeit erscheinen, denn es gibt bei uns auch einige Anwohner, die strikt gegen jegliche Veränderungen an der Straße sind.
Viele Grüße
H.