Stadtverwaltung zwingt mich einen öffentlichen Antrag im Ausschuss zu stellen
#1

Hallo,
ich habe diverse Anliegen im Zusammenhang mit der Straße, in der ich wohne. Das betrifft beispielsweise die Straßensanierung, die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, die zulässige Höchstgeschwindigkeit und die Beschilderung von Parkverboten. 

Dazu hat mir die Mitarbeiterin der Stadt am Telefon mitgeteilt, dass ich einen Bürgerantrag für den Ausschuss stellen müsse, damit dies weiter verfolgt wird. Mein Antrag werde dann in öffentlicher Sitzung beraten. Dabei werde dann auch mein Name und meine Adresse veröffentlicht. 

Ist das so richtig? Kann man mich wirklich zwingen, so einen öffentlichen Antrag zu stellen? Oder kann ich auch einen Antrag im Rathaus stellen, ohne dass dieser direkt in die Öffentlichkeit gelangt? Ich will nicht, dass mein Name und meine Adresse in der Öffentlichkeit erscheinen, denn es gibt bei uns auch einige Anwohner, die strikt gegen jegliche Veränderungen an der Straße sind.

Viele Grüße 
H.
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#2

Diese mündliche Auskunft der städtischen Mitarbeiterin ist tatsächlich ungewöhnlich und meines Erachtens auch rechtswidrig.

In welchem Bundesland liegt die Stadt denn?

Aus NRW kenne ich das RECHT des Einwohners, einen Bürgerantrag an den Rat zu stellen (§ 24 Gemeindeordnung). Ich vermute, dass es in anderen Bundesländern ähnliche Regelungen gibt.

Ich kann aus § 24 Gemeindeordnung NRW aber nicht ablesen, dass eine Stadt sich darauf berufen kann, dass Anträge von Bürgern nur bearbeitet werden, wenn ein Bürgerantrag an den Rat gestellt wird. Das heißt: Deine Stadt MUSS sich mit Deinen Anliegen auseinander setzen und muss diese beantworten! Vielleicht war die Mitarbeiterin nur schlecht informiert.

Ich würde an Deiner Stelle die Anliegen schriftlich an den Bürgermeister senden und dazu auch mitteilen, dass Du keinen Bürgerantrag stellen wirst, aber trotzdem auf einer Beantwortung der Anträge bestehst.

Wenn die Stadt sich dann weiterhin darauf beruft, dass Du einen Bürgerantrag stellen musst, dann soll die Stadt Dir das schriftlich mitteilen. Dann kannst Du Dich bei der Aufsichtsbehörde (vermutlich der Landkreis) beschweren.
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#3

Herzlichen Dank für die Antwort, so hatte ich mir das auch gedacht. Mein Bundesland ist NRW, daher passt die Antwort perfekt :-)
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#4

Es gibt keinen "Bürgerantrag"; jeder Antrag, den ein Bürger (eigentlich besser Einwohner) stellt, ist sozusagen ein Bürgerantrag. Wenn ein solches Anliegen in die Zuständigkeit des Gemeinderats oder eines Ausschusses fällt, wird dort darüber beraten und entschieden.

Für die Beratungsunterlagen halte ich es für normal und richtig, dass der Antrag mit Absenderangaben vorgelegt wird, aber für die Öffentlichkeit sollten die persönlichen Daten eigentlich aus Datenschutzgründen geschwärzt werden.

Ich ganz persönlich finde allerdings, dass jemand, der etwas möchte, was für andere möglichweise ein Nachteil ist, auch dazu stehen und seine Meinung offen vertreten sollte.
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