Soziale Wohnhilfe
#1

Hallo,
ich möchte einschätzen ob die Arbeit mit Obdachlosen mit ihren muliplen Problemlagen eine schwierige Tätigkeit ist oder nicht. Unsere angestellten Sozialarbeiter sind alle von E9 zu S11b eingeordnet worden. Aus meiner Sicht ist dies nicht richtig, da wir in unserer Fachstelle mit Obdachlosen arbeiten, die ja oftmals psychisch krank sind, haftentlassen, suchtkrank und ähnliches sind, zudem weisen wir Wohnheimplätze zu und betreuen sie über Jahre im Wohnheim oder auf der Straße. Ich bin gespannt auf eine Antwort.
Zitieren
#2

siehe
S12 TVöD SuE

Hier wird unter den Protokollerklärungen beschrieben, was "schwierige Tätigkeiten" sind. Die von dir beschriebenen Aufgaben passen da dazu. Die Beispiele in der Entgeltordnung sind nur Beispiele - keine abschließende Liste
Zitieren
#3

Danke Pruma für die Antwort, leider wird das derzeit noch anders von den Entscheidungsträgern gesehen, wir müssen Überzeugungsarbeit leisten.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Gehalt soziale Anerkennung nach Bachelor
- Eingruppierung Praktikantin im Anerkennungsjahr (Soziale Arbeit)
- Einstufung Master of Arts in Kindheit, Jugend und soziale Dienste

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers