Sonntagszuschlag in Verbindung mit Zuschlag für höherwertige Tätigkeit nach §14
#1

Guten Tag,
Ich bin im TVöD V in Entgeltgruppe 5 eingruppiert, beziehe aber seit Dezember 2020 einen Zuschlag für höherwertige Tätigkeit nach §14, da ich befristet eine Entgeltgruppe 7 Stelle bekleide.
Da ich auch regelmäßig sonn-und Feiertags arbeite, hier meine Frage:
Habe ich Anspruch auf die Vergütung der sonn- und Feiertagszuschläge auf Basis von Entgeltgruppe 7 (Stufe 3)? 
Derzeit erhalte ich den jeweiligen %-Anteil leider nur auf Basis von Entgeltgruppe 5 Stufe 3.
Danke im Voraus für die Antwort.
Zitieren
#2

Der Anspruch bestimmt sich nach der Eingruppierung. Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit erhöht diesen Anspruch nicht.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Eingruppierung Bauzeichner / Tätigkeit in der Verwaltung
- Höherwertige Tätigkeiten -> Anspruch?
- Dauer höherwertige Tätigkeit


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers