Sonderzahlung
#1

Ich bin ab 01.05.25 beschäftigt. Bekomme ich 88% von meinem Lohn?
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#2

Anspruch ist dann 8/12 des Anspruches, den man hat, wenn man das ganze Jahr tätig war. Bei E5-E8 sind es dann 88,1%*2/3 also ca. 58,8% eines Monatseinkommens (genau Durchschnitt des des Bemessungszeitraums Juli-September).
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