Sonderurlaub
#1

Hallo,
ich bin dabei, mich in Nebentätigkeit selbständig zu machen.
Ich bin seit 25 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt.

Seit 2012 habe ich eine Nebentätigkeit angezeigt und sie ist auch bewilligt worden.
Nun geht es darum, ein Ladengeschäft zu eröffnen. Ab Januar 2015 wäre ich halbtags beschäftigt und hatte mir überlegt, dass ich es mit einer 450 € Kraft zusammen schaffen könnte, die Ladenöffnungszeiten auszufüllen.
Seitdem bekannt ist, dass es sich jetzt um einen Laden handelt, merke ich, dass es schwierig wird.
Gibt es in meinem Fall vielleicht die Möglichkeit, mich für ein Jahr, natürlich unbezahlt, beurlauben zu lassen?

Vielen Dank für eventuelle Antworten
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#2

Um hierzu etwas sagen zu können, bräuchte man mehr Informationen. Bist Du Beamtin/Beamter oder Beschäftigte/Beschäftigter? Bei welcher Behörde tust Du Dienst (Bund/Land/Kommune)? Trotz allem mal meine vorsichtige Einschätzung, einfach wird das sicherlich nicht... Radio Eriwahn
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