Sonderurlaub aus familiären Gründen
#1

014 ,
wie sieht das aus, wenn jemand als Angestellte im Anschluss an die Elternzeit zur Kinderbetreuung beurlaubt ist? Das geht ja gemäß Paragraph 14 LGG (NRW) solange, wie ein Kind unter 18 im Haushalt lebt. Grundsätzlich muss die Verlängerung dieser Beurlaubung ja ein halbes Jahr vor Ablauf der Frist gestellt werden. Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird? Hat da jemand von euch schon Erfahrungen mit gemacht?

Beste Grüße
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#2

Nein, ich habe keine Erfahrungen damit. Aber es können 2 Dinge passieren:
Entweder wird der Verlängerungsantrag trotzdem genehmigt, weil der AG mitarbeiterfreundlich ist, oder er wird abgelehnt, weil der AG nach den Buchstaben des Gesetzes geht...
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