25.10.2007, 09:23
Ein Beschäftigter im öffentlichen Dienst macht zusätzlich zu seiner Arbeit eine Ausbildung in einem umwelttechnischen Beruf (Beginn der Ausbildung August 2006, Beschäftigter selbst wurde übergeleitet vom BAT in den TVöD)
Steht ihm für die Zwischen- und Abschlussprüfung Sonderurlaub zu?
Nach welchem Gesetz bemisst sie sich?
Gemäß Anlage 3 (VKA) zum TVAöD Nr. 1 entfallen somit die Regelungen des Manteltarifvertrages für Auszubildende vom 06.12.1974.
Welche Regelungen treten stattdessen in Kraft wenn aus dem TVAöD nichts hervorgeht?
Steht ihm für die Zwischen- und Abschlussprüfung Sonderurlaub zu?
Nach welchem Gesetz bemisst sie sich?
Gemäß Anlage 3 (VKA) zum TVAöD Nr. 1 entfallen somit die Regelungen des Manteltarifvertrages für Auszubildende vom 06.12.1974.
Welche Regelungen treten stattdessen in Kraft wenn aus dem TVAöD nichts hervorgeht?