Hallo, bekomme ich bei der Silberhochzeit einen Tag Sonderurlaub
Im Bereich TVöD kommt da grundsätzlich nur die unbezahlte Freistellung nach § 29 (3) Satz 2 TVöD in Betracht. So auch im Kern im Bereich TV-L/TV-H.
Für Beamte wäre in die entsprechende Sonderurlaubsverordnung zu schauen.