Schulsekretärin - welche Gehaltsgruppe ist möglich?
#1

Hallo,
in einer Ausschreibung werden folgende Aufgaben benannt:
• Führung der Geschäftsstelle des Schulträgervereins
• Organisation und Koordination administrativer Abläufe
• Schul- und Hortverwaltung im nichtpädagogischen Verwaltungsbereich
• Bearbeitung des Schriftverkehrs sowie Kommunikation mit Eltern, Behörden und Mitarbeitenden
• Verwaltung von Schüler- und Personaldaten
• Unterstützung bei Haushaltsplanung, Rechnungsbearbeitung und wirtschaftlicher Führung
• Vorbereitung und Begleitung von Fördermittel- und Verwaltungsprozessen
• Unterstützung der Schulleitung und des Vorstandes in organisatorischen Angelegenheiten.
Rechtfertigt dies eine Einstufung in TV-L 8, auch wenn man keine Schul-Verwaltungserfahrung hat, aber aus dem Assistenzbereich kommt?
Danke für die Antworten Smile
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#2

Man muss Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen bilden. Auch sind die Anstriche zu grob um zu bewerten zu können. Fraglich ob es hier genug Arbeitsvorgänge bzw. Zeitanteile gibt, welche eine Eingruppierung in die E8 rechtfertigen. Würde eher zur E6 neigen. aber es gibt Anstriche in der sich höherwertige Aufgaben verstecken können.

Soweit die Aufgaben eine Eingruppierung in der E8 rechtfertigen spielen Anforderungen an die Person im TV-L hier keine Rolle. Dann kann auch ohne einschlägige Berufserfahrung und formaler Qualifikation eine Eingruppierung in der E8 erfolgen. Die fehlende einschlägige Berufserfahrung spielt dann für die Stufenzuordnung eine Rolle. Anspruch besteht dann erstmal nur auf Stufe 1. Es kann aber ggf. eine höhere Stufe verhandelt werden. Unbedingt vor Vertragsabschluss klären.
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#3

Vielen Dank für die schnelle Auskunft.
Ja, die relativ ungenaue Beschreibung hat mich eben auch etwas stutzig gemacht und Fragen aufgeworfen (zumal es bereits eine Schulsekretärin gibt).
Bin derzeit in EG 8 Stufe 3 beschäftigt, würde nächstes Jahr in die Stufe 4 hochrücken. Bei einer neuen Stelle auf Stufe 1 zurückzufallen wäre schon sehr ungünstig...
Ich muss mir die Bewerbung gut überlegen (bin nicht so der Selbstvermarktungstyp).
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#4

In der Ausschreibung steht nichts zur Eingruppierung? Dann ggf. mal nachfragen. Schulträgerverein bedeutet vermutlich, dass es ein privater Träger ist? Da kann es auch gut sein, dass die "Eingruppierungen" auswürfeln.

"Ich muss mir die Bewerbung gut überlegen (bin nicht so der Selbstvermarktungstyp)."
Zumindest solltest du deutlich machen, was du willst. Bzw. ein Angebot in E6 Stufe 1 solltest du ablehnen. Es sei denn es gibt zwingende Gründe dahin wechseln zu wollen. Die Bewerbung bindet dich ja noch nicht. Insbesondere auch nicht das Angebot zu akzeptieren.
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#5

Ja, es ist ein privater, christlicher Schulträgerverein.
Nein, wesentliche Angaben fehlen leider (Vollzeit oder Teilzeit, Gehalt nur "in Anlehnung TVÖD bzw. TV-L", aber ohne Gruppe). Der Personalverantwortliche ist der örtliche Pfarrer, dadurch kann es sein, dass das Format etwas "informeller" ist.
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