Schmutzzulagen Kläranlage
#1

Sind Schmutzzulagen von der Entgeldgruppe abhängig?
Kann bei einer Höhergruppierung die Schmutzzulage gestrichen werden mit der Begründung, dass in dieser
Entgeldgruppe solche Arbeiten nicht mehr gemacht werden?
Die Arbeit bleibt aber die gleiche.
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#2

Erschwerniszulagen sind nicht von der Eingruppierung abhängig.
In der Regel betragen die Zuschläge 5 bis 15 v. H. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des monatlichen Entgelts der Stufe 2 der Entgeltgruppe 2.
Wenn du eine Höhergruppierung in eine EG bekommen hast, in der diese Arbeiten nicht mehr zu deinen Aufgaben zählen, dann würde ich sie auch nicht mehr machen.
Für die Höhergruppierung gibt es ja eine Stellenbeschreibung. Wenn darin noch die zuschlagspflichtigen Arbeiten aufgeführt sind, musst du sie machen, aber auch die Zuschläge erhalten.
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