SSZ bei Kündigung und Wiedereintritt
#1

Hallo,
wenn man zum 31.05. des Jahres ausgeschieden ist (gekündigt hat) und am 01.11. desselben Jahres wieder eintritt, hat man dann 2/12 Anspruch oder 7/12 ?
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#2

Entsprechend des Rehm-Kommentars zur Jahressonderzahlung für den TVöD [Bund] besteht ein Anspruch für jeden Kalendermonat mit Entgelt beim selben Arbeitgeber, soweit dort am 01.12. das Arbeitsverhältnis besteht. Im angefragten Beispiel würde der Anspruch somit 7/12 betragen. Ich kann keinen Grund erkennen, dass dies bei der tariflichen SSZ-Regelung anders ausgelegt werden könnte ...
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