SGB IX, med.Reha, Eingliederungshilfe
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Einen schönen guten Tag zusammen,
ich bin hier neu und stell mal ein Thema zur Diskussion, zu dem ich bisher noch nichts Konkretes gefunden habe.
Es geht um das Verhältnis der §§ 26 /55 SGB XI zueinander.
Wir haben da ein Verfahren beim BSG, Kassel, anhängig und bis Montag muß die Stellungnahme dazu vorliegen.
Das angefochtene LSG Urteil, das uns recht gegeben hatte, argumentierte, daß sich Leistungen nach § 26 und § 55 SGB IX gegenseitig ausschließen würden.
Die eingelegte Revision greift nun diese Position an und macht daraus eine grundsätzliche Rechtsfrage, um zum BSG zu kommen.
Hatte schon jemand dieses Problem oder ist dazu Rechtsprechung bzw. Literatur bekannt? Vielen Dank für Eure Unterstützung.
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