S15 Fallgruppe 6
#1

Hallo! 
Kann mir jemand bei den Fallgruppen helfen, ich finde dazu leider nichts im Netz.
Was beinhaltet Fallgruppe 6 in S15? Wann bekomme ich also die SUE-Zulage? 
Ich bin Erzieherin und Heilpädagogin und arbeite als stellvertretende Leitung in einer Kita mit 100 Kindern. Danke für eure Hilfe
LG Bungee
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#2

Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen
mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit abge-
schlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht
vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit
sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer
Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich mindes-
tens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Ent-
geltgruppe S 12 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 15)

https://www.vka.de/assets/media/docs/0/T...3_2021.pdf
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#3

Die Fallgruppe 6 ist aber nicht maßgeblich für die Eingruppierung einer stellvertretenden KITA-Leitung. Hier greift im TV öD die Fallgruppe 2

"Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen/Vertreter von Leiterinnen/Leitern von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 100 Plätzen bestellt sind"
.
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#4

Mich betrifft das auch. Ich bin stellv Kita Leiter in einer Einrichtung mit 108 Kindern. Und ich bin ständiger Vertreter der Kita Leitung. Bekomme ich dann die 180 € Ja oder Nein?
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#5

Du bekommst die Zulage nicht.
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