S15 Fallgruppe 6
#1

Hallo! 
Kann mir jemand bei den Fallgruppen helfen, ich finde dazu leider nichts im Netz.
Was beinhaltet Fallgruppe 6 in S15? Wann bekomme ich also die SUE-Zulage? 
Ich bin Erzieherin und Heilpädagogin und arbeite als stellvertretende Leitung in einer Kita mit 100 Kindern. Danke für eure Hilfe
LG Bungee
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#2

Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen
mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht
vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit
sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrerErfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe S 12 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 15)

Siehe TVöD-V
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#3

Die Fallgruppe 6 ist aber nicht maßgeblich für die Eingruppierung einer stellvertretenden KITA-Leitung. Hier greift im TV öD die Fallgruppe 2

"Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen/Vertreter von Leiterinnen/Leitern von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 100 Plätzen bestellt sind"
.
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#4

Mich betrifft das auch. Ich bin stellv Kita Leiter in einer Einrichtung mit 108 Kindern. Und ich bin ständiger Vertreter der Kita Leitung. Bekomme ich dann die 180 € Ja oder Nein?
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#5

Du bekommst die Zulage nicht.
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