S 15 Fallgruppe 6
#1

Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich bin als Leitung einer Einrichtung der OKJA in S15 eingruppiert. Was genau meint Fallgruppe 6 ?
Sollte ich die 180 € Zulage nicht bekommen, verdiene ich als Einrichtungsleitung und somit Gesamtverantwortlicher für die Einrichtung ca. 90 € weniger als meine pädagogischen Mitarbeiter. Ich denke ja, das kann eigentlich nicht möglich sein ? oder vielleicht doch....... ?
Für die Leitungstätigkeit bin ich im Umfang von 50% freigestellt.
Danke für eure Antworten
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#2

Fallgruppe 6 ist:
"6. Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen
mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen / Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht
vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe S 12 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 15)"

Vergleiche S 15 TVöD SuE
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