Richtige Eingruppierung
#1

Guten Abend,

ich arbeite in einer kleineren bayerischen Gemeindeverwaltung (ca. 4.500 Einwohner) und habe eine Frage zur richtigen Eingruppierung:

Ich besetzte seit knapp 2,5 Jahren meine jetzige Stelle. Da ich seit einiger Zeit das Gefühl habe, dass die Stelle bzw. deren Aufgaben höher zu bewerten sind als sie im Stellenplan stellt habe ich Ende letzten Jahres einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt.
Das vll. blöde dabei ist, dass ich diese Höhergruppierung zum 01.03.2017 beantragt habe, damit ich auf Grund der neuen Entgeltordnung eine Stufengleiche Höhergrupperiung erreiche, also meine Stufe beibehalte und nicht zurückgestuft werde.

Eine akutelle Stellenbewertung gibt es nicht - dies Stellenbeschreibung wurde von mir ebenfalls Ende 2016 erstellt - wird jedoch voraussichtlich erst Ende 2017 extern bewertet. Solange wird es definitiv keine Höhergruppierung geben (weder durch Bürgermeister als eigene Zuständigkeit noch durch den Gemeinderat).
Die erstellte Stellenbeschreibung erhalt alle Aufgaben, welche ist seit Beginn meiner Einstellung auf diese Stelle ausübe.


Für denn Fall, dass die Stellenbewertung ergibt, dass ich die ganze zeit falsch eingruppiert wurde wie läuft es ab?
 - werde ich rückwirkend also Anfang 2015 richtig höhergruppiert und erhalten rückwirkend das Geld?
 - werde ich zum Zeitpunkt der Stellenbewertung oder gar später richtig höhergruppiert??? (wohl der schlechteste Fall)
 - oder werde ich auf Grund meines Antrages zum 01.03.2017 richtig höhergruppiert?


Hoffe ich habe es einigermaßen logisch/nachvollziehbar erklärt ....


Besten Dank und schönen Abend.


Viele Grüße

Johannes
VfaK
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