Resturlaub bei Krankheit
#1

Mein Arbeitgeber (Öffentlicher Dienst) hat mich Anfang 2026 schriftlich darauf hingewiesen, dass mein Resturlaubsanspruch von 13 Tagen zum 30.05. verfällt. Den Urlaub wollte ich am 26.05. antreten, bin aber am 21.05. krank geworden mit AU vom Arzt. Mein Arbeitgeber teilt mir nun mit, dass gemäß § 26 Abs. 2 TVÖD 10 Tage meines Resturlaubs nun verfallen. Ist das rechtmäßig?
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#2

Für den tariflichen Mehrurlaub (10 Tage bei 5 Tagewoche und Beschäftigung im Gesamtjahr ist dies zutreffend). Für den gesetzliche Urlaubsanspruch ist es anders. Der verfällt erst später.
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