Resturlaub
#1

Kann ein Resturlaub auch ab den 31. März angetreten werden?
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#2

Es geht um Urlaub aus dem Vorjahr und es liegen keine Sondersachverhalte (Elternzeiten) vor? Dann kann dieser nur wegen anhaltender Arbeitunfähigkeit oder aus dienstlichen beziehungsweise betrieblichen Gründen noch bis zum 31. Mai genommen werden.

Daneben kann der Arbeitgeber abweichende Regelungen treffen. Der Bund erlaubt den Urkaub noch bis zum Ende des Folgejahres zu nehmen.
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#3

Wenn die Voraussetzungen für den Übertragenen vorliegen reicht ein Urlaubsantritt am 31.3.
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