Resturlaub bei Erkrankung
#1

Hallo,
Ich bin seit 10.06.25 erkrankt und habe noch 21 Tage tariflichen Resturlaub (öffentl.Dienst) zu bekommen. Dieser soll am 31.05.26 aber verfallen, falls ich ihn nicht nehmen kann. Ist das korrekt? Was ist mit der 15 Monatsregelung, greift diese hier nicht?...

Vielen Dank schon mal.
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#2

Hinsichtlich des gesetzlichen Urlaubs ist dies nicht korrekt. Der tarifliche Mehrurlaub verfällt ggf. eher.
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