Rente für besonders langjährige Arbeitnehmer
#1

Ich arbeite im öffentlichen Dienst im Gesundheitswesen und möchte zum1.1.24 in Rente gehen, ohne Abschläge und dann noch 3 Monate auf Flexirente  weiter arbeiten. Kann ich meinen Vertrag behalten zu gleichen Bedingungen? Muss ich kündigen? Muss der Arbeitgeber zustimmen?
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#2

Das Arbeitsverhältnis endet mit Rentenbeginn automatisch; ggf. kann aber ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden. Falls der Arbeitgeber einem solchen Vorhaben bekanntermaßen ablehnend gegenübersteht, wäre zu überlegen, den Rentenantag erst im März rückwirkend zu stellen...
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#3

(26.06.2023, 12:16)Gast schrieb:  Das Arbeitsverhältnis endet mit Rentenbeginn automatisch; 

Woraus würde sich dies ergeben? Lediglich beim erreichen des Alters für die Regelaltersrente und bei Rente wegen dauerhafter Erwerbsminderung endet das Arbeitsverhältnis. Soweit diese Altersgrenze erst nach dem 31.3.24 erreicht wird braucht es eine Vereinbarung oder Kündigung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.3.24.
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