Reinigungskraft in der Schule
#1

Ich reinige in einer Schule bin Teilzeit mit 5 Tage die Woche. Jetzt hat die Reinigungsfirma gewechselt, bei der ich auch bin. Leider bekomme ich jetzt statt 30 Tage Urlaub nur noch 21 Tage. Kann mir jemand sagen ob das so richtig ist?
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#2

Kommt ein Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für das Arbeitsverhältnis zur Anwendung und falls ja, welcher?
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#3

Ich gehe einmal davon aus, dass du in einer privaten Reinigungsfirma beschäftigt bist, die den Auftrag hat, in der Schule zu reinigen und nicht einen Arbeitsvertrag mit dem Schulträger hast.
Wenn du zu einer anderen Reinigungsfirma, die jetzt den Auftrag von der Schule erhalten hat, gewechselt und einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, kann sich auch ein anderer Urlaubsanspruch ergeben. Allerdings darf der Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht unterschritten werden.
Hat die neue Firma dagegen die alte Firma "geschluckt", könnte ein Betriebsübergang vorliegen. Dann wäre dies nicht zulässig.
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