Hallo,
habe ich auch als Kitahelferin im TVöD-VKA mit einer vier Tage-Woche Anrecht auf zwei Regenerationstage ??
Nach welcher Entgeltgruppe in welchem Tarifvertrag wirst du bezahlt?
Maßgeblich ist die spezielle Regelung für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD‑VKA, Anlage 1 Teil B Abschnitt XXIV; Kita-Helferinnen fallen typischerweise darunter).
1. Grundsatz: 2 Regenerationstage bei 5‑Tage‑Woche
Beschäftigte im SuE-Bereich, die nach Teil B Abschnitt XXIV der Entgeltordnung (VKA) eingruppiert sind, haben bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage Anspruch auf zwei Arbeitstage Arbeitsbefreiung (Regenerationstage) pro Kalenderjahr.
2. Umrechnung bei weniger als fünf Arbeitstagen
Wird die wöchentliche Arbeitszeit auf weniger als fünf Tage verteilt, wird der Anspruch entsprechend umgerechnet. Für die 4‑Tage‑Woche ist die Berechnung tariflich konkret beschrieben:
5‑Tage‑Woche: 2 Regenerationstage/Jahr
4‑Tage‑Woche: 4/5 × 2 = 1,6 Regenerationstage → aufgerundet auf 2 Regenerationstage/Jahr
Bruchteile von mindestens einem halben Regenerationstag werden auf einen vollen Regenerationstag aufgerundet; kleinere Bruchteile bleiben unberücksichtigt.
3. Ergebnis für Ihre Konstellation
Sind Sie als Kitahelferin nach Teil B Abschnitt XXIV der Entgeltordnung (VKA) eingruppiert und arbeiten regelmäßig an vier Tagen pro Woche, haben Sie Anspruch auf zwei Regenerationstage pro Kalenderjahr.
Voraussetzungen bleiben natürlich:
- Zugehörigkeit zum SuE-Bereich (Eingruppierung nach Teil B Abschnitt XXIV),
- im Kalenderjahr grundsätzlich mindestens vier Kalendermonate mit Entgeltanspruch, sonst reduziert sich der Anspruch auf einen Regenerationstag.