Regelarbeitszeit 7:48 im Ausland - keine feste Arbeitszeit?
#1

Guten Tag,
folgender Sachverhalt: Bin für 6 Wochen ins Ausland verfügt worden. Bis jetzt gab es eine Überstundenregelung - bis zu 3 Stunden täglich und das 7 Tage die Woche.
Ab sofort dürfen wir nur noch 8 Tage Überstunden im Monat einbringen. D.h., mit den 2 Tagen am Wochenende je 7:48 Std. sind die 8 Tage schon erbracht. Der Arbeitgeber schreibt vor, dass ich nur noch 7:48 täglich arbeiten darf, aber auf Ereignisse flexibel reagieren muss. Bereitschaftsdienst ist nicht angeordnet.

Fragen:
Wie sieht es mit den Pausen für Beschäftigte aus? Darf ich 3 Stunden arbeiten, dann 3 Stunden Pause machen. 1 Stunde arbeiten - 2 Stunden Pause machen. usw.? Diese Zeiten sind aber jeden Tag anders.
Kann der Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich 24 Stunden erreichbar sein muss, auch wenn ich die 7:48 schon gebracht habe?

Darf ich auch mehr arbeiten, auch wenn ich die Zeiten schon verbraucht habe, sprich, 8 Tage Überstunden im Monat zusammengebracht habe?
Wie sieht das dann Arbeitsrechtlich aus? Wenn mir dann etwas während der Arbeitszeit passiert, obwohl ich eigentlich nicht hätte arbeiten dürfen?

Wie sieht es damit aus, dass ich in meiner Freizeit das Haus nicht verlassen darf und im Haus bleiben muss? (Das ist so).

Darf eine Arbeitszeit von 7:48 Std. täglich auf den ganze Tag verstreut werden. Wir bewegen uns in einem Zeitfenster von 6:00 - 20:00 Uhr.

in der Hoffnung auf Antwort,

Heinz
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