Arbeitgeberin verwehrt Arbeitsleistung nach knapp 7 Monaten AU (Arbeitsunfall). Verlangt weitere AUs bis zur Überprüfung durch med.Dienst. Begründung innerhalb von 3 Jahren oft krank und Zweifel wegen (nicht konkret benannten) Aussagen (bezogen auf was, ebenfalls nicht benannt). Wie weiter vorgehen?
Der Arbeitnehmer ist wieder arbeitsfähig und will wieder arbeiten? Der Arbeitgeber will zuerst die Arbeitsfähigkeit untersuchen lassen?
Soweit (ggf. auch nachträglich) die Arbeitsfähigkeit festgestellt wird besteht Anspruch auf Entgeltzahlung. Zumindest wenn die Arbeit nachweisbar angeboten wird. Problem für den Arbeitnehmer wäre, wenn die Untersuchung zum Ergebnis keine Arbeitsfähigkeit kommt. Dann kein Anspruch gegen den Arbeitgeber und wegen fehlender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch nicht gegen die Krankenkasse. Aber wenn der behandelnde Arzt gesagt hatte, dass Arbeitsfähigkeit feststellt, kommt es auf die Details an. Wenn der Arbeitnehmer nicht mehr zum Arzt gegangen ist und die Arbeitsunfähigkeit auslaufen gelassen hat, wäre sein Risiko kein Geld zu bekommen höher.
Der Arbeitgeber wäre verantwortlich dafür eine Untersuchung vorzugeben. Arbeitnehmer müsste daran teilnehmen.
Das Vorgehen hängt von den genauen Ablauf ab. Sinnvoll kann Einbindung Personalrat sein. Ggf. kann man Lohnklage erheben. Aber da sind wir wieder bei den Details des Sachverhalts.