Auch andere Anspruchsgrundlagen für Teilzeit sind aufgeführt.
Die tariflichen Regelungen bestehen neben den Ansprüchen nach
dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), dem BEEG (Elternzeit),
dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und
dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG). Für die Beschäftigten gelten die jeweils günstigsten Regelungen.