Reduzierung Arbeitszeit von 85 % auf 75 %
#1

Ist dies unproblematisch möglich und steht dies ggef. irgendwo im Tarifvertrag ?
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#2

§11 TVöD. Da stehen auch die Voraussetzungen.
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#3

Hier findest du den Wortlaut von § 11 TVöD:

Teilzeit im Öffentlichen Dienst

Auch andere Anspruchsgrundlagen für Teilzeit sind aufgeführt.

Die tariflichen Regelungen bestehen neben den Ansprüchen nach
dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), dem BEEG (Elternzeit),
dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und
dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG). Für die Beschäftigten gelten die jeweils günstigsten Regelungen.
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