25.06.2026, 14:04
Eine Arbeitnehmerin mit TVöD-Anstellungsvertrag von 50%, möchte nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit ihre Arbeitszeit unbefristet auf 30% reduzieren.
Besteht für diese Arbeitnehmerin ein Anrecht auf Rückkehr zur ursprünglichen Teilzeit-Arbeitszeit von 50%, wenn nach der Elternzeit ein unbefristeter Beschäftigungsumfang von 30% schriftlich vereinbart wird?
Wenn nein, wie kann die Formulierung im Änderungsvertrag rechtssicher gestaltet werden?
Besteht für diese Arbeitnehmerin ein Anrecht auf Rückkehr zur ursprünglichen Teilzeit-Arbeitszeit von 50%, wenn nach der Elternzeit ein unbefristeter Beschäftigungsumfang von 30% schriftlich vereinbart wird?
Wenn nein, wie kann die Formulierung im Änderungsvertrag rechtssicher gestaltet werden?


