Reduzierung der Teilzeit-Arbeitszeit nach Elternzeit von 50% auf 30%
#1

Eine Arbeitnehmerin mit TVöD-Anstellungsvertrag von 50%, möchte nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit ihre Arbeitszeit unbefristet auf 30% reduzieren.

Besteht für diese Arbeitnehmerin ein Anrecht auf Rückkehr zur ursprünglichen Teilzeit-Arbeitszeit von 50%, wenn nach der Elternzeit ein unbefristeter Beschäftigungsumfang von 30% schriftlich vereinbart wird?

Wenn nein, wie kann die Formulierung im Änderungsvertrag rechtssicher gestaltet werden?
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#2

"Besteht für diese Arbeitnehmerin ein Anrecht auf Rückkehr zur ursprünglichen Teilzeit-Arbeitszeit von 50%, wenn nach der Elternzeit ein unbefristeter Beschäftigungsumfang von 30% schriftlich vereinbart wird?"
Nein. Nur die allgemeinen Rechte nach TzBfG.

"Wenn nein, wie kann die Formulierung im Änderungsvertrag rechtssicher gestaltet werden?"
Rechtssicher wofür? Wenn die Arbeitnehmerin einen gesicherten Anspruch darauf haben möchte wieder auf 50% erhöhen zu können, dann sollte sie eine befristete Arbeitszeitverkürzung mit Verlängerungsoption für die Teilzeit. In dem Szenario besteht dann das Risiko, dass irgendwann die Arbeitszeitverkürzung nicht mehr erlaubt wird.
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