Ratsvorlagen trotz Einwänden abzeichnen?
#1

Hallo,
ich erstelle des öfteren als Sachbearbeiterin Ratsvorlagen zu kommunalen Themen. Als Sachbearbeiterin werde ich in der Vorlage auch namentlich genannt.
Das Verfahren läuft bei uns so ab, dass ich den ersten Entwurf fertige und dieser dann an meinen Amtsleiter und teils andere Ämter und schließlich an den Bürgermeister zur Unterschrift geht.

Problem: Mein Entwurf der Vorlage wurde schon einige Male durch meinen Amtsleiter, die anderen Ämter und den Bürgermeister stark verändert, das heißt meine eigentlichen Kernaussagen in der Vorlage finde ich nicht mehr wieder oder es wurden neue Aussagen hinzugefügt, die ich so nicht teile. Trotzdem habe ich bisher die Vorlagen in der Endfassung immer als Sachbearbeiterin abgezeichnet (mehr oder weniger widerwillig).

Zukünftig möchte ich die so massiv veränderten Vorlagen aber nicht mehr abzeichnen, so dass man dann meinen Namen von der Vorlage entfernen muss. Wie würdet Ihr da vorgehen? Natürlich habe ich die Sorge, dass man mir dann Vorwürfe macht: fehlende Loyalität, mangelnde Teamfähigkeit, etc. Damit ist man bei uns sehr schnell...

Viele Grüsse

Tanja
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#2

Hallo Tanja,
ich weiß nicht, wie das Verfahren bei Euch abläuft.... aber bei uns ist das ähnlich, mit dem Unterschied, dass ich als Abteilungsleiter die Entwürfe mitzeichne, bevor diese in die politischen Ebenen geht....

Mein Vorschlag an dieser Stelle:
Du zeichnest doch Deinen Entwurf ab. Den würde ich im weiteren Verfahren mit zum Vorgang geben ("beruht" auf beamtisch) und im Zeichnungslauf auch mitnehmen. Dort ist Dein Entwurf sichtbar und die Änderungen, die dann Du nicht mehr zu vertreten hast...


grüße
Michael
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#3

Hallo Michael,
vielen Dank für den Tipp, das ist zumindest ein Anfang.
Es bleibt allerdings dabei, dass ich nach Außen (z.B.auch im Internet / Ratsinformationssystem) als Sachbearbeiterin für etwas in Erscheinung trete, was ich nur teilweise erstellt habe. So richtig glücklich bin ich damit nicht...

Tanja
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#4

Hallo,
es ist ein übliches Verfahren. Sämtlichen Ratsmitgliedern dürfte bekannt sein, dass der Entwurf bei Freigabe durch Bürgermeister und andere Vorgesetzte noch bearbeitet wird. Ist bei mir als Fachgruppenleiter ebenso. Man sollte dies bilateral sehen, denn sicherlich haben die Vorgesetzten auch schon Fehler korrigiert. Insofern würde ich an Deiner Stelle hier keine Änderung herbeiführen. Zumal ich als Fachgruppenleiter es nicht zulassen würde, eine Änderungsvision des Sachbearbeiters im Ratsinformationssystem zu zeigen und auch keinen Sinn darin sehen würde - denn die Verantwortung liegt ja bei mir als Führungskraft.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#5

Hallo,
ich wandle die Frage noch etwas ab: Was ist, wenn Vorlagen im Beteiligungsverfahren so geändert werden, dass sie fachlich falsch werden?

Und noch eine Alternative: Es kommt vor, dass ich mit sanftem Druck dazu gezwungen werde, Vorlagen als Sachbearbeiterin zu schreiben, für die ich fachlich gar nicht qualifiziert bin (z.B. Vorlagen, die ausschließlich technische Themen betreffen).

Soll ich in diese Fällen wirklich als Sachbearbeiterin erscheinen?

Tanja
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