Rückzahlung wegen Stufenänderung
#1

Ich war als Reinigungskraft (als Tarifbeschäftigte) in der Entgeldgruppe Stufe 2. Ich habe in einen anderen Bereich mit Entgeldgruppe Stufe 3 gewechselt (Mai 2025), um mich zu verbessern. Nach knapp einem Jahr bin ich höhergestuft worden (St. 3 ). Davor als Reinigungskraft hatte ich einen Antrag auf Höherstufung meiner Stelle gestellt. Dies ist rückwirkend zum 01.01.2025 geschehen. Die Stufe ist für Reinigungskräfte auf Entgeldgruppe Stufe 4 angehoben worden. Nun habe ich das Problem, dass ich mit der zuvor besseren Stelle abgestuft worden bin (von Stufe 4 auf 3) und dadurch womöglich Rückzahlungen leisten muss.
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#2

Mit Stufe meinst du Entgeltgruppe? Entgeltgruppe 4 wäre für eine Reinigungskraft ungewöhnlich hoch und wahrscheinlich auch falsch, selbst Entgeltgruppe 3 ist ungewöhnlich hoch.

Hier könnte daher eine korrigierende Rückgruppierung vorliegen. Bitte aber weitere Erläuterungen zum Sachverhalt, vielleicht habe ich es auch falsch verstanden.

https://www.kommunalforum.de/rueckgruppierung_tvoed.php
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