Muss man das Weihnachtsgeld für ein Kalenderjahr, das im November eines Jahres ausgezahlt wird, zurückzahlen, wenn man zum 31.12. kündigt? Oder muss man bis zum 31.03. bleiben?
In den großen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (z.B. TVöD, TV-L, TV-V) muss man das Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung) in diesem Fall nicht zurückzahlen.