Rückzahlung Fortbildungskosten
#1

Hallo liebe Kollegen und Kolleginen,

ich habe dieses Jahr den Angestelltenlehrgang II (AL II) erfolgreich abgeschlossen. Dieser kostete knapp 11.000 €, rechnet man die Arbeitszeit hinzu für die ich freigestellt wurde kommt man angeblich auf eine Summe von 30.000 €.

Wie bereits häufig diskutiert, kann der Arbeitnehmer in der Regel 2 Jahre dazu verpflichtet werden beim Arbeitgeber zu bleiben, anderenfalls hat er zumindest einen Teil der Fortbildungskosten zu erstatten.
So weit so klar.

Meiner Meinung nach bedarf es hierfür jedoch einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die auch beinhaltet wie lange die Verpflichtung besteht bzw. wann die Laufzeit beginnt/endet.

Was ist nun, wenn weder vor, während, noch nach dieser Fortbildung der Arbeitnehmer eine solche Vereinbarung unterschrieben hat?
Gibt es für den Arbeitgeber irgendeine Chance die Kosten erstattet zu bekommen?


Vielen Dank für Eure Hilfe!
Zitieren
#2

Nein.
Auch die Verpflichtungsvereinbarung muss genau nach den Kriterien abgeschlossen sein.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Rückzahlung ohne Vereinbarung
- Rückzahlung für VL II Lehrgang
- Rückzahlung AL II

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers