Rückzahlung AL II
#1

Kann mir jemand sagen, wie viel ich an meinen AG für das Absolvieren des AL II zurückzahlen muss?
Herzlichen Dank im Voraus.
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#2

Bei uns nichts. Wir verpflichten uns, für vier Jahre beim AG zu bleiben im Anschluss, falls man kündigt, muss man erst die Kosten zurückzahlen.
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#3

Da der TVÖD und andere Gesetze hierzu keine Regelung treffen, hängt dies vom einem individuellen Vertrag zwischen Lehrgangsteilnehmer und Arbeitgeber ab. Oftmals gibt es Regelungen, dass man nach Abschluss des AII für die Folgejahre (bspw. 3 oder 5 Jahre) anteilig die Lehrgangskosten zurückzahlen muss, sofern der Arbeitsvertrag vorher gekündigt wird.
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#4

Hey zusammen,

bei mir ist es so, dass bis zum heutigen Tage keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Dies soll eig. erst im Nachhinein geschehen. Gibt es hierzu schon Gerichtsurteile etc. was passiert, wenn man direkt nach Abschluss den Arbeitgeber wechselt bzw. welche Summe an Rückzahlung angemessen wäre?

Viele Grüße

Johannes L.
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#5

Wenn der A2 schon läuft, hat der Arbeitgeber Pech gehabt. Kein Arbeitnehmer wird dann noch solch eine Vereinbarung unterschreiben.
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