13.05.2026, 11:25
Guten Tag,
Ich (gelernte Buchhändlerin mit 11 Jahren Berufserfahrung) wurde als Alltagshelferin in S2 eingruppiert. Im Bewerbungsverfahren wurde mir auf meine Frage nach der Eingruppierung nicht mitgeteilt, dass bei entsprechender Eignung auch eine Eingruppierung in S3 möglich wäre. Erst bei Antritt der Stelle erfuhr ich, dass ich die zwei Schulbüchereien eigenverantwortlich betreuen soll. Das mache ich nun seit dem 27.08. (9 bis 10 Stunden in der Woche von insgesamt 14,5 Wochenstunden).
Ist eine rückwirkende Einstufung in S3 möglich? Und würde ich dann im neuen Schuljahr automatisch in die 2. Stufe kommen oder in der 1. Stufe verbleiben?
Ich (gelernte Buchhändlerin mit 11 Jahren Berufserfahrung) wurde als Alltagshelferin in S2 eingruppiert. Im Bewerbungsverfahren wurde mir auf meine Frage nach der Eingruppierung nicht mitgeteilt, dass bei entsprechender Eignung auch eine Eingruppierung in S3 möglich wäre. Erst bei Antritt der Stelle erfuhr ich, dass ich die zwei Schulbüchereien eigenverantwortlich betreuen soll. Das mache ich nun seit dem 27.08. (9 bis 10 Stunden in der Woche von insgesamt 14,5 Wochenstunden).
Ist eine rückwirkende Einstufung in S3 möglich? Und würde ich dann im neuen Schuljahr automatisch in die 2. Stufe kommen oder in der 1. Stufe verbleiben?


