Rücknahme einer Stufenzuordnung
#1

Hallo,
ist es rechtens, dass der Arbeitgeber meiner Tochter rückwirkend Erfahrungsstufen aberkennt?
Meine Tochter arbeitet seit 2013 angestellt im Maßregelvollzug und hat 2015 in den öffentlichen Dienst gewechselt. Ihr wurde vor Vertragsabschluss schriftlich bestätigt, dass die bereits geleistete Stufenlaufzeit anerkannt wird und wurde in Stufe 2 mit einem Jahr Laufzeit eingestuft. Nun nach Jahren (inzwischen seit Anfang 2020 in Stufe 4) kommt der Arbeitgeber und erkennt ihre Einstufung ab und begründet es mit : "da ist uns ein Fehler unterlaufen". Sie soll jetzt in Stufe 3 zurückgestuft werden. 
Da die Pflegekräfte im Maßregelvollzug jetzt von KR 7 in Kr 8 höhergruppiert werden können (auf Antrag), dadurch aber eh eine Stufe verlieren, würde es bei ihr bedeuten, dass sie jetzt in Stufe 2 zurückfällt. Sie würde dann wieder als berufsunerfahren eingestuft werden. Das ist doch alles nicht richtig?! Wir haben schon mehrfach versucht mit dem Arbeitgeber eine Einigung zu erreichen. Der besteht aber weiterhin auf seine Rückstufung.
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#2

Grundsätzlich kann ein Irrtum bei der Stufenzuordnung korrigiert werden. Dabei ist zwischen den zwingenden Regelungen und den Ermessensentscheidungen zu unterscheiden. Wenn der Arbeitgeber einschlägige Berufserfahrung nach den dafür geltenden Regelungen anerkannt hat und es objektiv keine einschlägige Berufserfahrung war, dann kann es es nachträglich korrigieren. Bei Anwendung der Kann-Regelungen ist eine Korrektur nur dann möglich, wenn es völlig ausgeschlossen war so zu verfahren.

Was steht denn in der schriftlichen Bestätigung?

Auf jeden Fall den PR einschalten. Der ist da normalerweise in der Mitbestimmung.
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#3

In der Bestätigung steht drin, dass sie in Stufe 2, mit voller Anrechnung der Stufenlaufzeit, die sie zu diesem Zeitpunkt hatte, eingestellt wird. Dies wurde im Beisein des PR vereinbart.
Der PR ist involviert und hält sich aus den jetzigen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber raus. Er lässt sie also völlig im Stich.
Wir haben ja das Schriftstück der Verhandlung vor unterschreiben des Arbeitsvertrages in der Hand. Jetzt kommt der Arbeitgeber mit dem Argument, dass es ein Fehler war. meines Erachtens ist die Einstufung in die Entwicklungsstufe reine Verhandlungssache. Sie ist gelernte Gesundheits- und Krankenpflegerin in der Psychiatrie und hat dort nach der Ausbildung schon immer im Maßregelvollzug gearbeitet. Berufserfahrung war bei Übernahme in den öffentlichen Dienst also schon fast 3 Jahre vorhanden. Ausbildung war ab 2009.
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#4

Worin sieht der Arbeitgeber den Fehler?

Ich würde empfehlen Einblick in die Personalakte zu nehmen und möglichst auch relevante Teile zu kopieren oder Notfalls mit dem Handy abzufotographieren.
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#5

Worin der Arbeitgeber den Fehler sieht ist unklar. Er kommt nur mit dem Argument, dass bei der Stufenzuordnung 2015 ein Fehler unterlaufen ist, der jetzt zu korrigieren ist.
Einblick in die Akten hat bisher nur der PR gehabt. Zitat: "Ich habe in den letzten Wochen noch einmal in den Unterlagen geschaut und auch noch einmal mit der Dienststelle Rücksprache gehalten. Leider ist die Eingruppierung in Ihrem Fall so korrekt. Sollten Sie in den letzten 6 Monaten Zuviel Entgelt bekommen haben, ist es möglich, dass die Dienststelle eine Rückforderung einleiten kann."
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#6

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitgeber dabei Rechtskonform handeln würde ist gering. Leider scheint der PR die rechtliche Regelung und die Rechtssprechung nicht zu verstehen. Es gibt ja auch eine Diskussion zum Thema in einem anderen Forum. Die rechtlichen Hürden vor die der Arbeitgeber steht sind dort beschrieben. Man muss allerdings sagen, dass Arbeitsgerichte in erster Instanz oft falsch Urteilen. Ggf. muss man das Verfahren mit zum LAG treiben. Aber bei dem Sachverhalt sieht es gut aus.
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