Rückkehr nach Elternzeit im TVöD SuE
#1

Hallo zusammen,

kann mir bitte jemand beratend helfen.
Ich befinde mich aktuell in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Vor meiner Elternzeit habe ich als Kitaleitung eingruppiert in der S9 Vollzeit gearbeitet.
Nun plane ich meine Rückkehr für das nächste Jahr. Mein Arbeitgeber möchte jedoch dass ich mit über 30 Stunden zurückkehre.
Dies entspricht jedoch leider nicht meinen Vorstellungen und ist kaum bis nicht mit meinen familiären Möglichkeiten, zur Betreuung meines Kinder vereinbar.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?
Von meiner Seite aus würde ich eine Anstellung in den ersten beiden Jahren nach Rückkehr aus der Elternzeit von maximal 25 Wochenstunden anstreben.
Ich leite eine kleine (zweigruppige) Einrichtung.

Ich bin für jeden Tipp und jede Hilfe sehr dankbar!!
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#2

Grundsätzlich besteht Anspruch mit Tätigkeiten nach E9 beschäftigt zu werden. Dies muss nicht zwingend in der jetzigen Einrichtung sein, wenn der Arbeitgeber noch andere Einrichtungen mit S9 Stellen hat.

Die Hürden für eine Ablehnung der Arbeitszeitreduktion auf 25 h/Woche sind recht hoch. Hängt ein wenig von der Rechtsgrundlage ab, die für den Teilzeitantrag genutzt wird. Aber bewegt sich im Bereich "dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange".
Praktisch ist es mit gewissen Problemen behaftet die vermutlich eine Vertretungslösung erfordern. Aber das ist als solches kein Ablehnungsgrund. Wenn sich niemand für die Vertretung findet könnte es ein Grund sein. Aber auch da kommt es auf die Details an. Herausforderung wäre, dass eine ständige Vertretung in einer kleinen Einrichtung nicht direkt zu einer höheren Eingruppierung führt.

Letztlich spielt es auch eine Rolle was es für ein Arbeitgeber ist (einmal rechtlich [öffentlicher Dienst, freier Träger, kirchlicher Träger] und zum anderen in seinen Selbstverständnis).
Wenn man keine Einigung findet muss man schauen ob man formal den Teilzeitantrag stellt. Wie angedeutet sind die Hürden für eine Ablehnung recht hoch. Aber eventuell muss man den Spruch vor Gericht durchsetzen. Es mögen Personalrat, Betriebsrat, Mitarbeitervertretung helfen. Ggf. auch Gleichstellungsbeauftragte etc.
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