Rückgruppierung bei Versetzung
#1

ein Beamter wurde am 1.4.09 vom Bund zur Stadt abgeordnet. Er soll zum 1.10 versetzt werden. Derzeit erhält er A 11. Ab 1.10. soll er nach A 10 rückgruppiert werden, da die Stelle nicht mehr hergibt. Damit ist er einverstanden (da er hier in der Gegend bleiben möchte).
der Bund will dem Beamten die Ernennungsurkunde am 30.9. übergeben mit Wirkung vom 1.10.
geht das überhaupt? ab 1.10. sind wir doch Dienstherr. Ist die Ernennung dann nicht nichtig? Wäre es nicht richtiger, wenn der Beamte mit Wirkung vom 30.9. herabgruppiert wird.
Bitte dringend um Antworten.
Vielen Dank.
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