Rückforderung Jahressonderzahlung und SV aus ZV Beiträgen bei rückwirkender EM Rente
#1

Guten Tag,
Ich habe eine anteilige Rückforderung der Jahressonderzahlung sowie der SV Beiträge der Zusatzversicherung erhalten.
2022 bezog ich nur Krankengeld.
Im Mai 2023 bekam ich den Bescheid der Rentenkasse, dass die EM Rente rückwirkend zum 01.05.2022 als befristete Rente bewilligt wurde.
Deshalb fordert mein Arbeitgeber (Gemeinde) zurück.
Ist das so richtig?
Ich dachte, dass der Arbeitsvertrag erst mit Zustellung ruht.
Würde mich freuen wenn mir jemand hier weiterhelfen könnte.
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#2

Schauen Sie sich mal zum Verständnis den § 22 Absatz 4 Satz 3 TVöD an.
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#3

(10.09.2023, 15:21)Gast schrieb:  Schauen Sie sich mal zum Verständnis den § 22 Absatz 4 Satz 3 TVöD an.
Die Abrechnungsstelle beruft sich auf Paragraph 20 Absatz 4.
Das sind die,Rechtsfolgen des Ruhens des Vertrages.
Aber ich denke dass der Vertrag erst mit Ablauf des Monats der Zustellung des Bescheids ruht.
Also somit noch ein normales Arbeitsverhältnis bestand.
( Paragraph 33 Absatz 2 Satz6 )
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#4

Hier sind zwei Dinge zu beachten.
1. Ruhen des Arbeitsverhältnisses
Die Sätze 5 und 6 des § 33 Abs. 2 TVöD bestimmen, dass das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers, der aufgrund seines Rentenbescheids keine dauerhafte, sondern lediglich eine zeitlich befristete Erwerbsminderungsrente bezieht, nicht endet. Vielmehr ruht das Arbeitsverhältnis kraft tarifvertraglicher Anordnung für den Zeitraum, für den die Rente gewährt wird – allerdings nicht rückwirkend für einen Zeitraum vor der Zustellung des Rentenbescheids.
Bei der rückwirkenden Rentengewährung beginnt also das Arbeitsverhältnis ab dem ersten Tag des (neuen) Monats nach der Zustellung des Rentenbescheids zu ruhen. In Ihrem Fall also ab 1.6.23.

2. Sonderzahlung
Nach § 20 Abs. 4 TVöD wird die Jahressonderzahlung dann gekürzt, wenn nicht für alle Monate – also nicht während des gesamten Kalenderjahres – Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts besteht, es sei denn, es liegt ein Ausnahmefall nach § 20 Abs. 4 Sätze 2 und 3 vor.
Wenn Sie also in 2022 nur Krankengeld von der Krankenkasse bekommen haben, wird die Jahressonderzahlung gekürzt. Haben Sie aber in dieser Zeit auch Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber (einschl. Zuschuss zum Krankengeld) erhalten unterbleibt für diese Monate eine Kürzung.
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