Probleme mit Auslegung der Kündigungsfrist!
#1

Hallo an alle,

ich würde gerne bald eine neue Stelle antreten und komme nicht zurecht mit der Kündigungsfrist.
Es handelt sich um den TVöD.

Und zwar wurde ich DIREKT nach der Ausbildung übernommen. Mein Arbeitsvertrag geht vom 22.06.2017 - 30.06.2018.

Nun steht folgendes in meinem Vertrag:
"Eine vorzeitige Kündigung ist nur zulässig, wenn das Arbeitsverhältnis für eine längere Dauer als zwölf Monate vereinbart ist. Für die Vertragsdauer von mehr als einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen zum Schluss eines KalenderMONATS (TVöD § 30 Abs. 5)."

Nun meine Fragen :

1) Mein Vertrag ist ja für zwölf Monate und wenige Tage vereinbart, somit gehe ich von einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende aus.
Suche ich aber den § 30 Absatz 5 im Internet, steht dort, dass die Kündigungsfrist sechs Wochen zum KalenderVIERTELJAHR beträgt und nicht wie in meinem Vertrag geschrieben "zum Schluss eines Kalendermonats".
Was gilt nun für mich?

2) Ich habe mal gelesen, dass die Ausbildungszeit eventuell mit als Beschäftigungszeit bzw Arbeitsverhältnis dazu gezählt wird, wenn man direkt danach übernommen wird. Somit würde sich meine Kündigungsfrist natürlich immens verlängern. Wie verhält es sich hier?

3) Gibt es auch die Möglichkeit eines Auflösungsvertrages?


Schon einmal vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße.
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#2

1. Bis zum 21.6.2018 ist die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende. Es geht nicht um die vorhesehene Vertragsdauer sondern die Dauer der Beschäftigung bis zum Zugang der Kündigung. Danach 6 Wochen zum Monatsende. Ab zwei Jahren dann Kündigungsfristen zum Quartalsende. Wichtig ist noch ob tatsächlich Paragraph 30 TVöD greift. Wenn Paragraph 34 TVöD greift wäre es schön nach einem Jahr zum Quartalsende.

2.Ausbildung zählt nicht.

3. Wenn man sich mit dem Arbeitgeber einig wird.
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