Private Nutzung von Bauhoffahrzeugen/-maschinen
#1

Hallo,

mich beschäftigt die Frage, ob die private Nutzung von Fahrzeugen bzw. Maschinen eines Gemeidebauhofs durch Bauhof- oder Gemeindemitarbeiter zulässig ist und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Liegt es z.B. im Ermessen des Bürgermeisters, solchen Nutzungen zuzustimmen? In welchen Rechtssetzungen wird diese Frage geregelt? Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern? Mich interessiert besonders Bayern.

Danke für eure Rückmeldungen!
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#2

Wäre haushaltsrechtlich zu prüfen. Die Vollkosten müssten zu 100% getragen werden.
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#3

Ich denke da spielt auch das Lohnsteuerrecht eine Rolle. Kann der Beschäftigte die Fahrzeuge oder Machinen unentgeltlich oder gegen eine vergünstigte Gebühr nutzen, ist das bestimmt ein geldwerter Vorteil, der zu versteuern ist.

Daher werden die Gemeinden vermutlich solche Nutzungen untersagen (zumindest offiziell).
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