19.02.2011, 15:07
Hallo,
ich beabsichtige eine berufsbegleitende Fortbildung zu absolvieren (AL I) zur Verwaltungsfachangestellten. Bin gelernte FA f. Bürokommunikation und derzeit als Schulsekretärin bei städtischer Einrichtung tätig.
1. wie groß sind die Chancen, diese Fortbildung vom AG bezahlt oder teilfinanziert zu bekommen?
2. Stimmt es, dass wenn der AG/Kommune Zahlungsträger ist, der Lehrgang günstiger wäre, weil KOmmune für solche Lehrgänge weniger bezahlen müsste? Wenn ja und im Falle dessen dass AG die Kosten eigentlich nicht wirklich übernimmt, wäre es möglich dass AG also Kommune sozusagen gegenüber dem Lehrgangsinstitut Zahlungsträger ist und ich/AN gegenüber AG/Kommune? Was gäbe es hier für MÖglichkeiten der Rückzahlung?
3. noch viel wichtigere Frage: kann ich mit meiner Vorbildung "Ausbildung Fachangestellte Bürokommunikation" und den berufsbegleitenden Tätigkeiten einer Schulsekretärin überhaupt die staatliche Prüfung zur VfA machen? Ich meine weil die Tätigkeiten einer Schulsekretärin ja eigentlich nicht dem Berufsbild einer VfA entsprechen.
Und muss man nicht für die staatl. Prüfung um zugelassen werden, mindestens 50% der Tätigkeiten einer VfA nachweisen? Hätte ich als Schulsekretärin da überhaupt Chancen für die Zulassung?
Vielen Dank für Tipps!
ich beabsichtige eine berufsbegleitende Fortbildung zu absolvieren (AL I) zur Verwaltungsfachangestellten. Bin gelernte FA f. Bürokommunikation und derzeit als Schulsekretärin bei städtischer Einrichtung tätig.
1. wie groß sind die Chancen, diese Fortbildung vom AG bezahlt oder teilfinanziert zu bekommen?
2. Stimmt es, dass wenn der AG/Kommune Zahlungsträger ist, der Lehrgang günstiger wäre, weil KOmmune für solche Lehrgänge weniger bezahlen müsste? Wenn ja und im Falle dessen dass AG die Kosten eigentlich nicht wirklich übernimmt, wäre es möglich dass AG also Kommune sozusagen gegenüber dem Lehrgangsinstitut Zahlungsträger ist und ich/AN gegenüber AG/Kommune? Was gäbe es hier für MÖglichkeiten der Rückzahlung?
3. noch viel wichtigere Frage: kann ich mit meiner Vorbildung "Ausbildung Fachangestellte Bürokommunikation" und den berufsbegleitenden Tätigkeiten einer Schulsekretärin überhaupt die staatliche Prüfung zur VfA machen? Ich meine weil die Tätigkeiten einer Schulsekretärin ja eigentlich nicht dem Berufsbild einer VfA entsprechen.
Und muss man nicht für die staatl. Prüfung um zugelassen werden, mindestens 50% der Tätigkeiten einer VfA nachweisen? Hätte ich als Schulsekretärin da überhaupt Chancen für die Zulassung?
Vielen Dank für Tipps!