Prüfungszulassung Verwaltungsfachangestellte
#1

Hallo,

ich beabsichtige eine berufsbegleitende Fortbildung zu absolvieren (AL I) zur Verwaltungsfachangestellten. Bin gelernte FA f. Bürokommunikation und derzeit als Schulsekretärin bei städtischer Einrichtung tätig.

1. wie groß sind die Chancen, diese Fortbildung vom AG bezahlt oder teilfinanziert zu bekommen?
2. Stimmt es, dass wenn der AG/Kommune Zahlungsträger ist, der Lehrgang günstiger wäre, weil KOmmune für solche Lehrgänge weniger bezahlen müsste? Wenn ja und im Falle dessen dass AG die Kosten eigentlich nicht wirklich übernimmt, wäre es möglich dass AG also Kommune sozusagen gegenüber dem Lehrgangsinstitut Zahlungsträger ist und ich/AN gegenüber AG/Kommune? Was gäbe es hier für MÖglichkeiten der Rückzahlung?
3. noch viel wichtigere Frage: kann ich mit meiner Vorbildung "Ausbildung Fachangestellte Bürokommunikation" und den berufsbegleitenden Tätigkeiten einer Schulsekretärin überhaupt die staatliche Prüfung zur VfA machen? Ich meine weil die Tätigkeiten einer Schulsekretärin ja eigentlich nicht dem Berufsbild einer VfA entsprechen.
Und muss man nicht für die staatl. Prüfung um zugelassen werden, mindestens 50% der Tätigkeiten einer VfA nachweisen? Hätte ich als Schulsekretärin da überhaupt Chancen für die Zulassung?

Vielen Dank für Tipps!
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#2

Mit dem A1 holst Du ja quasi die Ausbildung zur VfA nach. Ich habe einen ähnlichen Weg gewählt damals. War gelernte Rechtsanwalts- und Notargehilfin und habe als Schreibkraft beim Landkreis angefangen. Irgendwann nach langem Hin- und Her mit Hilfe des Personalrates durfte ich dann zum A 1. Den hat mein Arbeitgeber bezahlt und ich habe das in Vollzeit gemacht, war also freigestellt, habe aber mein Gehalt weiter bekommen. Du mußt also keine Verwaltungstätigkeit nachweisen, es reicht eine Ausbildung, die in die Richtung geht. Das dürfte bei Dir ja der Fall sein.

Wie groß die Chancen sind, daß Dein AG das bezahlt, weiß ich nicht. Es wird ja nur gefördert, wenn Bedarf da ist. Bei uns war das in den letzten 20 Jahren 2 Jahre hintereinander der Fall, wo sich der Personalrat so eingesetzt hatte. Danach nie wieder. Bevor wir zum Lehrgang gingen mußten wir einen Test ablegen, sowas ähnliches wie beim Assessment Center. Die besten 3 durften in dem Jahr gehen, die nächsten 3 im nächsten Jahr. Der Rest gar nicht.

Ich weiß nicht mal, ob man diesen Lehrgang überhaupt privat machen kann oder ob das nicht immer über den Arbeitgeber laufen muß. Was es kostet, weiß ich auch nicht. Wie gesagt, bei mir hat das damals der Arbeitgeber gezahlt, einschl. Bücher etc. Ich brauchte gar nichts zu zahlen, nicht mal Fahrkosten zum Bildungsinstitut 35 km entfernt.

Noch was: Du hast auch nach Ablegen der Prüfung keinen Anspruch auf irgendeine höherwertige Tätigkeit in der Verwaltung. Es kann sein, daß Du dann trotzdem noch Jahre in der Schule als Sekretärin sitzt.
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#3

Hallo Katharina,

da hast Du aber damals Glück gehabt. Meine Vorgängerin auch. Bei ihr wurde das Lehrgeld definitiv noch übernommen. Wie es heute ist weiß ich eben nicht. Ich müsste mal anfragen.

Du hast auch nach Ablegen der Prüfung keinen Anspruch auf irgendeine höherwertige Tätigkeit in der Verwaltung. Es kann sein, daß Du dann trotzdem noch Jahre als Sekretärin sitzt.

da bin ich mir gar nicht so sicher ob das wirklich so sein könnte.. Zumindest aber wäre es recht unpassend, bei entsprechenden Stellenbesetzungen nicht berücksichtigt zu werden, wenn man doch die gleiche Qualifikation hat wie externe Bewerber

Dass man mind. 50 % der Tätigkeiten einer VfA nachweisen muss um zur Prüfung zugelassen zu werden (gilt für externe Teilnehmer ALI) das hatte ich mal so der Prüfungsordnung entnommen. Das ist aber auch schon wieder eine Weile her. Aber ich glaube nicht dass sich da was zugunsten der Teilnehmer geändert hat, eher viell. noch verschärft. Eigentlich ja auch richtig so, man braucht ja auch die Praxis dazu.

LG F.
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#4

(20.02.2011, 18:10)Freechen_DD schrieb:  da bin ich mir gar nicht so sicher ob das wirklich so sein könnte.. Zumindest aber wäre es recht unpassend, bei entsprechenden Stellenbesetzungen nicht berücksichtigt zu werden, wenn man doch die gleiche Qualifikation hat wie externe Bewerber

Natürlich kannst Du Dich dann bewerben und bist mit den anderen gleichgestellt. Ich meinte ja nur, daß Du nach dem Lehrgang nicht gleich auf eine höherwertigere Stelle kommst sondern ggf. erstmal wieder in der Schule landest.
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#5

Ja, da hat Katharina leider recht. Es kann durchaus sein, dass sich für Dich überhaupt nichts ändert. Haben wir bei uns auch schon erlebt. Ich finde das total unschön und irgendwie quasi schon als Ausnutzung, aber, machen wir uns nichts vor: Es wird immer schlimmer im öffentlichen Dienst. Die brauchen sich auch nicht zu wundern, wenn es kaum mehr Nachwuchskräfte gibt. Aber, die Obergurus werden immer denken: "Nach mir die Sintflut!" Das haben sie früher getan und werden es immer tun. Ist unser größtes Problem. Tja, und wirklich was von Motivation und Leitung blicken die nicht. Ursächlich ist halt die irre Hierarchie in unserem Berufsalltag. Die Gurus denken nur an sich und werden in internen Kreisen gefeiert, wenn sie -auch rechtswidrigerweise- Höhergruppierungen verhindern. Es handelt sich um einen ewig währenden Teufelskreis. Dennoch wünsche ich Dir viel Glück. Wer nicht kämpft, hat schon verloren! Mit kollegialem Gruß: Haegar
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