Prüfungspflicht ja oder nein?
#1

Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach einer rechtlichen Grundlage, die aussagt, dass man keine Abschlussprüfungen zur  Verwaltungsfachangestellten  absolvieren muss. Berufserfahrung und Alter sollen dabei eine Rolle spielen. Weiß da jemand was drüber? Freue mich sehr auf Antworten.
Viele Grüsse
MH
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#2

Soweit es um die Ausbildungs- und Prüfungspflicht in einigen Bundesländern im Bereich TVöD (VKA) geht. Die Regelung findet sich in den Vorbemerkungen zur Entgeltordnung.
Nr. 7 [...]
"(5) Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit
a) mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlichrechtlichen Arbeitgeber,
b) deren Arbeitsvertrag befristet oder mit einer auflösenden Bedingung
versehen ist,
c) die in einem Spezialgebiet besonders herausragende Fachkenntnisse
aufweisen und in diesem Spezialgebiet beschäftigt werden,
d) die in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Versorgungs-, Nahverkehrs- oder Hafenbetrieben tätig sind."

Alter spielt nur in der Übergangsregelung nah TV-Ü zum TVöD (VKA) eine Rolle.

Allerdings kann der Arbeitgeber in der Ausschreibung trotzdem eine entsprechende Qualifikation verlangen.
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