Prüfungspflicht
#1

Hallo zusammen,

ich bin seit 1. Juli 2022 bei einem neuen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst in E6 eingruppiert. Mein Arbeitgeber hat angesprochen, dass ich nach meiner Probezeit in E9a höhergruppiert werden soll und dann evtl. den AL1 machen soll, sofern keine Ausnahmeregelung besteht. 
Ich bin bereits seit über 20 Jahren im öffentlichen Dienst tätig. Allerdings bei unterschiedlichen Arbeitgebern. Zählen alle Zeiten zusammen als Berufserfahrung für die Befreiung der Prüfungspflicht? 
Weil in der Vorbemerkung steht 20 Jahre bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Rechts oder gleichwertig?
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#2

bei EINEM Arbeitgeber heißt nicht bei EINEM EINZIGEN Arbeitgeber sondern nur, daß es Arbeitgeber des öffentlichen Rechts sein müssen oder gleichwertig.
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#3

vielen Dank!
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