Planstellen an Besoldung gebunden?
#1

Servus!

Ich bin Mitglied einer Berufsfeuerwehr und habe hier
ein Verständnis Problem. Bei uns sind Planstellen nicht
zwangsläufig an eine Besoldung gekoppelt.

Zur Erklärung wie dies zustande kommt:
Bei uns hat Jeder im Einsatzdienst grundsätzlich Zwei
Verwendungen. Zum einen einen Funktionsbereich im
Löschzug. Zum anderen eine Funktion im Arbeitsdienst,
z.B. stellv. Sachgebietsleiter Atemschutzwerkstatt.
Nun kann es sein, dass der Kollege die A8 aufgrund der
Funktion im Löschzug hat (Truppführer) oder die A8
aufgrund der Funktion im Sachgebiet. Dies ist aus meinem
Verständnis heraus nicht eindeutig geregelt.

Frage:
Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage, wie so etwas geregelt
zu sein hat?


Grüße
Marcus
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#2

Moin,

ein Amt darf nur verliehen werden, wenn eine besetzbare Planstelle vorhanden ist (§ 28 Haushaltsgrundsätzegesetz und den daraus abgeleiteten Bestimmungen der Länder). Verwechselst Du vielleicht die Planstelle (Stellenplan) mit der organisatorischen Stelle (beides muss nicht identisch sein)?

Grüße
1887
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#3

Uff ich kenne die Problematik, aber
muss erst mal ein Beispiel raus suchen...
Ok mach ich nächstes Jahr.


Euch allen ein tolles 2012!!!!




Grüße
Marcus
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