22.12.2011, 09:46
Servus!
Ich bin Mitglied einer Berufsfeuerwehr und habe hier
ein Verständnis Problem. Bei uns sind Planstellen nicht
zwangsläufig an eine Besoldung gekoppelt.
Zur Erklärung wie dies zustande kommt:
Bei uns hat Jeder im Einsatzdienst grundsätzlich Zwei
Verwendungen. Zum einen einen Funktionsbereich im
Löschzug. Zum anderen eine Funktion im Arbeitsdienst,
z.B. stellv. Sachgebietsleiter Atemschutzwerkstatt.
Nun kann es sein, dass der Kollege die A8 aufgrund der
Funktion im Löschzug hat (Truppführer) oder die A8
aufgrund der Funktion im Sachgebiet. Dies ist aus meinem
Verständnis heraus nicht eindeutig geregelt.
Frage:
Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage, wie so etwas geregelt
zu sein hat?
Grüße
Marcus
Ich bin Mitglied einer Berufsfeuerwehr und habe hier
ein Verständnis Problem. Bei uns sind Planstellen nicht
zwangsläufig an eine Besoldung gekoppelt.
Zur Erklärung wie dies zustande kommt:
Bei uns hat Jeder im Einsatzdienst grundsätzlich Zwei
Verwendungen. Zum einen einen Funktionsbereich im
Löschzug. Zum anderen eine Funktion im Arbeitsdienst,
z.B. stellv. Sachgebietsleiter Atemschutzwerkstatt.
Nun kann es sein, dass der Kollege die A8 aufgrund der
Funktion im Löschzug hat (Truppführer) oder die A8
aufgrund der Funktion im Sachgebiet. Dies ist aus meinem
Verständnis heraus nicht eindeutig geregelt.
Frage:
Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage, wie so etwas geregelt
zu sein hat?
Grüße
Marcus