Personalratswahl
#1

Müssen und wenn ja in welcher Form erkrankte Mitarbeiter informiert werden über die Personalratswahl?
Ein Aushang ist ja lediglich in der Dienststelle vorgesehen.
Zitieren
#2

Unser Personalvertretungsrecht (BayPVG) sieht nur einen Aushang und die Information über Informations- und Kommunikationstechnik vor.
Ergo müssen Erkrankte nicht separat informiert werden.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Wählbarkeit Personalratswahl BW
- Personalratswahl: Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses
- Personalratswahl


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers