21.11.2020, 12:42
Hallo,
ich bin Personalratsmitglied (Vorsitzende) und arbeite Teilzeit.
Unsere Sitzungen sind jede Woche vormittags außerhalb meiner Arbeitszeit. Im Anschluss gehe ich meiner normalen Tätigkeit nach. Somit komme ich an diesen Tagen auf eine Arbeitszeit bin 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Ich würde gerne meine wöchentliche Arbeitszeit bei 20 Wochenstunden belassen, sprich ich habe meine Solostimmen mit der Sitzung am Vormittag abgeleistet.
Der Dienststellenleiter argumentiert, er würde keinen Ersatz für einmal die Woche bekommen und ich solle meine Stunden sammeln und dafür eben 1-2 Wochen länger in Urlaub, da es einfacher wäre eine Vertretung zu bekommen, die meine Arbeit am Stück für 1-2 Wochen erledigt.
Wie ist das rechtlich? Im BPVG finde ich nur es ist Freistellung im gleichen Umfang zu gewähren, aber nicht wann...
Ich persönlich finde es bescheiden, da ich jede Woche anstelle von 20 Stunden 25 bis 30 Stunden arbeite. Und diese Stunden eben sammle und dann am Stück einmal im Jahr abfeiern soll.
ich bin Personalratsmitglied (Vorsitzende) und arbeite Teilzeit.
Unsere Sitzungen sind jede Woche vormittags außerhalb meiner Arbeitszeit. Im Anschluss gehe ich meiner normalen Tätigkeit nach. Somit komme ich an diesen Tagen auf eine Arbeitszeit bin 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Ich würde gerne meine wöchentliche Arbeitszeit bei 20 Wochenstunden belassen, sprich ich habe meine Solostimmen mit der Sitzung am Vormittag abgeleistet.
Der Dienststellenleiter argumentiert, er würde keinen Ersatz für einmal die Woche bekommen und ich solle meine Stunden sammeln und dafür eben 1-2 Wochen länger in Urlaub, da es einfacher wäre eine Vertretung zu bekommen, die meine Arbeit am Stück für 1-2 Wochen erledigt.
Wie ist das rechtlich? Im BPVG finde ich nur es ist Freistellung im gleichen Umfang zu gewähren, aber nicht wann...
Ich persönlich finde es bescheiden, da ich jede Woche anstelle von 20 Stunden 25 bis 30 Stunden arbeite. Und diese Stunden eben sammle und dann am Stück einmal im Jahr abfeiern soll.