Darf für ehrenamtlich Tätige - z.b. für jemanden, der als Kirchenführer tätig ist, eine Personalakte geführt werden?
Das ist eine Frage aus dem Dazenschutzrecht. Soweit und solange diese Daten erforderlich sind meines Erachtens ja.
Z.B. für die Einsatzplanung, den Versicherungsschutz oder die Abrechnung von Spesen.
Der Begriff Personalakte im arbeitsrechtlichen Sinne ist dafür dann eher unpassend, es ist eher eine Verwaltungsakte oder ein Verwaltungsvorgang.