Pausenregelung
#1

Hallo



Ich bin PR in einer Kommune mit 400 Beschäftigten



Im Rathaus gibt es eine klare Pausenregelung, wie es das Gesetz vorsieht 30 Minuten Mindestpause und wer will länger, es gibt ein Gleitzeitkonto.



Problematisch ist es in den Außenstellen, da werden nach Willkür der Leiter wesentlich längere Pausen praktiziert. An einer Schule etwa muss der Hausmeister 2 Stunden Pause machen, um die Arbeitszeit nach hinten zu strecken. Es gibt nur für das Rathaus eine Dienstvereinbarung.



Ist es möglich die 30 Minuten Regelung durchzusetzen, weil Pausen eigentlich der Erholung dienen und nicht Dienste teilen sollen, muss der AG eine Dienstvereinbarung eingehen diesbezüglich, oder gibt es andere Möglichkeiten?



Problem 2, eine Beschäftigte möchte bald Teilzeit arbeiten pro Tag genau 6 Stunden, ich gehe davon aus, durchgehend und eine Pause muss nicht genommen werden?



Danke
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#2

Hallo,
zum Hausmeister:
- der AG kann die Pausenzeiten (auch längere) festlegen und zwar im Rahmen der Grenzen billigen Ermessens
- die 30 Minuten sind eine Mindestzeit
- wenn er nicht will könnt ihr keine DV durchsetzen über eine "nur 30 minütige Mittagszeit"
- hat denn der Hausmeister wirklich 2 Stunden Pause oder muss er sich irgendwo auch bereithalten?

Teilzeitkraft:
- sofern sie nicht über 6 Stunden kommt braucht sie keine Pause zu machen
- bei 6 Stunden und 5 Minuten kann der AG schon die 5 Minuten als Pausenzeit abziehen

So würde ich die Sache sehen.
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#3

Hallo,
in den Landespersonalvertretungsgesetzen gibt es zwar Unterschiede, aber grundsätzlich unterliegen Regelungen zu Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Pausenzeiten der Mitbestimmung des Personalrates. Daraus ergibt sich auch ein Initiativrecht des Personalrates entsprechende Regelungen bzw. deren Änderungen vorzuschlagen.
Sinnvoll ist sicher, gemeinsam mit den betroffenen Beschäftigten über ihre Vorstellung einer Arbeitszeitregelung zu reden, die ihre persönlichen Belange und die zu erledigende Arbeit unter einen Hut bringt. Danach muss man mit der Dienststellenleitung reden, ob gemeinsam eine DV erarbeitet wird oder die Dienststellenleitung auf einen Initiativantrag des Personalrates warten will.
Natürlich kann man keine DV erzwingen. Aber wenn man alles so laufen lässt, stellt sich eine Verbesserung auch nicht ein. Icon_wink
 
Wenn eine Teilzeitbeschäftigung angestrebt wird, ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) anzuwenden. Laut § 8 TzBfG sollen bei der Antragstellung zur Verkürzung der Arbeitszeit auch Angaben zur Verteilung der Arbeitszeit gemacht werden. Die Festlegungen zur Verkürzung der Arbeitszeit und deren Verteilung werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell ausgehandelt.
„Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.“ (§ 8 Abs. 4 Satz 1 und 2 TzBfG)
Der Arbeitgeber muss also schon eine gute Begründung haben, um den Antrag abzulehnen.
Natürlich kann der Arbeitgeber auch nicht zustimmen, wenn man als Arbeitszeit sieben Stunden am Tag ohne Pause vorschlägt. Das wäre dann ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.

Beste Grüße
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#4

Danke euch für die Antworten
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#5

Zur Teilzeit: Es ist wie oben bereits beschrieben.

Ich arbeitete bis vor kurzem Teilzeit mit 6h. Wir haben eine Stechuhr/Karte und Gleitzeit. Ich habe immer sechs Stunden gearbeitet. Sobald ich einige Minuten drüber war oder ich aufgehalten wurde, wurde mir das als Pause von der Stechuhr abgezogen. Das heißt, die Minuten, die ich länger da war, wurden mir nicht gutgeschrieben, sondern als die vorgeschriebene Pause gezählt. Die Kollegin sollte also immer pünktlich nach sechs Stunden gehen, sonst schenkt sie dem Arbeitgeber ihre Zeit. ;-)
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